[] … Architekten, die ausschließlich sogenannte Rendering-Leistungen anbieten, sind freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn bei den Tätigkeiten ein Gestaltungsspielraum besteht. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die klagenden Architekten typische Architektentätigkeiten im Bereich der gestalterischen Planung ausübten, und bezogen sich dabei auf die folgenden Argumente: Beim Rendering werden Entwurfs-Planungen mithilfe einer Grafik-Software …