[] … Im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung können Sie solche Anlaufverluste mit anderen positiven Einkünften, beispielsweise als Angestellter oder aus Vermietung, bzw. mit den Einkünften Ihres Ehepartners verrechnen lassen. Dadurch mindert sich die von Ihnen zu zahlende Einkommensteuer. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Verluste ist aber, dass die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. …