[] … Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für Versicherte mit Kind 3,05 %. Den Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen – außer in Sachsen, dem einzigen Bundesland, wo der Buß- und Bettag noch ein gesetzlicher Feiertag ist. Dort zahlen Arbeitgeber 2020 nur 1,025 Prozentpunkte, während Arbeitnehmer 2,025 Prozentpunkte aufbringen müssen. …