… Den Pflege-Pauschbetrag kann beanspruchen, wer einen Angehörigen oder eine nahestehende Person pflegt, die gepflegte Person hilflos ist, die pflegebedürftige Person persönlich gepflegt wird und die Pflegeperson keine Einnahmen hierfür erhält. Ab 2021 beträgt der Pflege-Pauschbetrag 600,– € im Pflegegrad 2, 1.100,– € im Pflegegrad 3, 1.800,– € im Pflegegrad 4 und 1.800,– € im Pflegegrad 5 im Kalenderjahr. …