[] … Dabei gilt, dass mit dem Tod die Mitgliedschaft zunächst auf die Erben übergeht. Die Mitgliedschaft endet dann, wenn nicht anderes vereinbart wird, mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Todesfall passierte. Werden Anteile vererbt, gibt es häufig Grenzen, bis zu denen dies geschehen kann. So kann es passieren, dass Anteile verkauft werden müssen, da diese über der zulässigen Obergrenze der Anteile liegen. Die Anteilsscheine werden dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. …