[] … In Sachen Arbeitszimmer gibt es ab 2023 die Möglichkeit, eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro anzusetzen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Pauschale wird anteilig für jeden Monat gewährt, in dem die Voraussetzungen erfüllt werden. Die tatsächlich angefallenen Kosten dürfen in der Steuererklärung weiterhin als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt. …