Steuerlexikon Musiker … Musiker können selbständig oder nichtselbständig tätig sein. Als abhängig beschäftigt (nichtselbständig) betrachtet das Steuerrecht Personen, die unter der Leitung eines Arbeitgebers stehen, in die Organisationsstruktur eines Unternehmens eingegliedert sind und verpflichtetet sind, den Weisungen des Arbeitgebers zu folgen. Ein unternehmerisches Risiko besteht für abhängig Beschäftigte nicht. Grundsätzlich gelten Arbeitnehmer als nichtselbständig tätig und damit als abhängig beschäftigt. Wer Lieferungen …Ansehen
Steuerlexikon Nebenberufliche Tätigkeit … Nimmt eine Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs ein, so gilt sie als nebenberuflich. Ist diese Voraussetzung gegeben, wird auch dann eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt, wenn eine Person keinen Hauptberuf, sondern nur diese nebenberufliche Tätigkeit ausübt. Werden mehrere nebenberufliche Tätigkeiten ausgeübt, ist die Nebenberuflichkeit für jede Tätigkeit getrennt zu beurteilen. Dabei müssen mehrere gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden. Eine gleichartige …Ansehen
Steuerlexikon Nettolohnvereinbarung … Will der Arbeitgeber die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer selbst tragen, so sind die von ihm übernommenen Abzugsbeträge Teil des Arbeitslohns, die dem Nettolohn zur Steuerermittlung hinzugerechnet werden müssen (R 39b.9 LStR, H 39b.9 LStR). Die Lohnsteuer ist aus dem Bruttoarbeitslohn zu ermitteln, der nach Abzug der Lohnsteuer den ausgezahlten Nettobetrag ergibt. Die aus dem Bruttoarbeitslohn berechnete Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber abzuführen. Übernimmt der Arbeitgeber außer der Lohnsteuer …Ansehen
Steuerlexikon Notstandsbeihilfe … Die Beihilfe des Arbeitgebers zu Krankheits- oder Unglücksfällen müssen dem Anlass entsprechend gerechtfertigt sein. Bis zu einem Betrag von 600,– € im Kalenderjahr sind Beihilfen bei Krankheit, Tod oder anderen Unglücksfällen für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber kann eine höhere Beihilfe zahlen, wenn ein besonderer Notfall gegeben ist. Zur Beurteilung des Notfalls müssen die finanzielle Lage und der Familienstand des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. § 3 EStG R 3.11 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Outplacement-Beratung … Eine Outplacement-Beratung ist eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung. Diese Beratung wird von Beschäftigungsgesellschaften oder von Beratungsunternehmen angeboten. Eine Unterstützung von Arbeitnehmern durch eine Outplacement-Beratung nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben wird zumeist im Rahmen von Abfindungsregelungen vereinbart. Aufwendungen für diese Beratung gefährden nicht die steuerliche Begünstigung einer Abfindung. BFH 14.08.2001, XI R 22/00 …Ansehen
Steuerlexikon Pauschalierung der Einkommensteuer … Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diese zum Zweck der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, sind soweit steuerfrei, wenn der Wert der Prämien 1.080,– € im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der darüber liegende Betrag ist steuerpflichtig. Es kann jedoch eine pauschale Versteuerung vorgenommen werden. So können Steuerpflichtige die …Ansehen
Steuerlexikon Prämien … Prämien gehören teilweise zu den steuerfreien Einnahmen, sie können aber auch steuerpflichtig sein. Es werden folgende Prämien unterschieden: Sachprämien, Bergmannsprämien, Stilllegungsprämien und Prämien für Verbesserungsvorschläge. Sachprämien Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen, die diese zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, unentgeltlich …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitskleidung … Der Arbeitgeber kann zur Arbeitskleidung (Berufskleidung) steuerfreie Zuschüsse zahlen oder die Berufskleidung zur Verfügung stellen. Erwirbt der Arbeitnehmer die Berufskleidung selbst, so kann er diese Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen. Jedoch ist zu beachten, dass der Werbungskostenabzug auf die typische Berufskleidung beschränkt ist. Sobald auch eine private Nutzung der Kleidung möglich ist, entfällt die Abzugsmöglichkeit. Als Berufskleidung …Ansehen
Steuerlexikon Bahncard … Fährt der Arbeitnehmer regelmäßig mit der Deutschen Bahn zu seiner Arbeitsstätte und nutzt er die Bahn für Dienstreisen, so kann er die Kosten für die Bahncard im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. Günstiger ist jedoch eine Erstattung dieser Kosten durch den Arbeitgeber, denn nur so bekommt der Arbeitnehmer 100 % der Bahncardkosten zurück. Zu beachten ist, dass die steuerfreie Kostenerstattung durch den Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Berufsverbände … Beiträge zu Berufsverbänden und Berufsständen sind nur dann Werbungskosten, wenn der Sinn und Zweck der Berufsverbände/Berufsstände nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Vielmehr muss es sich bei den Berufsverbänden/Berufsständen um eine Interessensvertretung der Mitglieder handeln. Dies ist zum Beispiel bei Gewerkschaften, Haus- und Grundbesitzvereinen, dem Beamtenbund oder bei der Anwaltskammer gegeben. Auch freiwillig gezahlte Beiträge, die den Pflichtbeitrag übersteigen …Ansehen