Steuerlexikon Mehrfachbeschäftigung … Ist der Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig eingegangen, so muss er bei jedem Arbeitgeber eine Bescheinigung über seine Lohnsteuerabzugsmerkmale vorlegen und einen Hinweis auf weitere Beschäftigungsverhältnisse geben. Nimmt der Arbeitgeber am ELStAM-Verfahren teil, wird ihm für ein 2. Dienstverhältnis die Steuerklasse VI von der Finanzverwaltung als Abzugsmerkmal übermittelt. Verlangt der Arbeitnehmer bis einschließlich 2010 mehr als eine Lohnsteuerkarte von seiner Gemeinde, so gilt …Ansehen
Steuerlexikon Mehrjährige Tätigkeit … Eine mehrjährige Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Wird eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt, unterliegt diese Vergütung einer besonderen Besteuerung (Fünftel-Regelung). Die besondere Besteuerung gilt für alle Einkunftsarten und ist auch auf Nachzahlungen von Ruhegehaltsbezügen und von Renten anwendbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit kommt es darauf an, …Ansehen
Steuerlexikon Meisterkurs … Die Aufwendungen für den Besuch eines Meisterkurses gehören zu den Fortbildungskosten. Diese Kosten können bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Erstattet der Arbeitgeber entstandene Fortbildungskosten, so ist dieser Kostenersatz für den Arbeitnehmer steuerfrei. In diesem Fall entfällt jedoch der Werbungskostenabzug. § 9 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Musiker … Musiker können selbständig oder nichtselbständig tätig sein. Als abhängig beschäftigt (nichtselbständig) betrachtet das Steuerrecht Personen, die unter der Leitung eines Arbeitgebers stehen, in die Organisationsstruktur eines Unternehmens eingegliedert sind und verpflichtetet sind, den Weisungen des Arbeitgebers zu folgen. Ein unternehmerisches Risiko besteht für abhängig Beschäftigte nicht. Grundsätzlich gelten Arbeitnehmer als nichtselbständig tätig und damit als abhängig beschäftigt. Wer Lieferungen …Ansehen
Steuerlexikon Nebenberufliche Tätigkeit … Nimmt eine Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs ein, so gilt sie als nebenberuflich. Ist diese Voraussetzung gegeben, wird auch dann eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt, wenn eine Person keinen Hauptberuf, sondern nur diese nebenberufliche Tätigkeit ausübt. Werden mehrere nebenberufliche Tätigkeiten ausgeübt, ist die Nebenberuflichkeit für jede Tätigkeit getrennt zu beurteilen. Dabei müssen mehrere gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden. Eine gleichartige …Ansehen
Steuerlexikon Nettolohnvereinbarung … Will der Arbeitgeber die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer selbst tragen, so sind die von ihm übernommenen Abzugsbeträge Teil des Arbeitslohns, die dem Nettolohn zur Steuerermittlung hinzugerechnet werden müssen (R 39b.9 LStR, H 39b.9 LStR). Die Lohnsteuer ist aus dem Bruttoarbeitslohn zu ermitteln, der nach Abzug der Lohnsteuer den ausgezahlten Nettobetrag ergibt. Die aus dem Bruttoarbeitslohn berechnete Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber abzuführen. Übernimmt der Arbeitgeber außer der Lohnsteuer …Ansehen
Steuerlexikon Notstandsbeihilfe … Die Beihilfe des Arbeitgebers zu Krankheits- oder Unglücksfällen müssen dem Anlass entsprechend gerechtfertigt sein. Bis zu einem Betrag von 600,– € im Kalenderjahr sind Beihilfen bei Krankheit, Tod oder anderen Unglücksfällen für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber kann eine höhere Beihilfe zahlen, wenn ein besonderer Notfall gegeben ist. Zur Beurteilung des Notfalls müssen die finanzielle Lage und der Familienstand des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. § 3 EStG R 3.11 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Outplacement-Beratung … Eine Outplacement-Beratung ist eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung. Diese Beratung wird von Beschäftigungsgesellschaften oder von Beratungsunternehmen angeboten. Eine Unterstützung von Arbeitnehmern durch eine Outplacement-Beratung nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben wird zumeist im Rahmen von Abfindungsregelungen vereinbart. Aufwendungen für diese Beratung gefährden nicht die steuerliche Begünstigung einer Abfindung. BFH 14.08.2001, XI R 22/00 …Ansehen
Steuerlexikon Pauschalierung der Einkommensteuer … Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diese zum Zweck der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, sind soweit steuerfrei, wenn der Wert der Prämien 1.080,– € im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der darüber liegende Betrag ist steuerpflichtig. Es kann jedoch eine pauschale Versteuerung vorgenommen werden. So können Steuerpflichtige die …Ansehen
Steuerlexikon Prämien … Prämien gehören teilweise zu den steuerfreien Einnahmen, sie können aber auch steuerpflichtig sein. Es werden folgende Prämien unterschieden: Sachprämien, Bergmannsprämien, Stilllegungsprämien und Prämien für Verbesserungsvorschläge. Sachprämien Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen, die diese zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, unentgeltlich …Ansehen