Steuerlexikon Nebenberufliche Tätigkeit … Nimmt eine Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs ein, so gilt sie als nebenberuflich. Ist diese Voraussetzung gegeben, wird auch dann eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt, wenn eine Person keinen Hauptberuf, sondern nur diese nebenberufliche Tätigkeit ausübt. Werden mehrere nebenberufliche Tätigkeiten ausgeübt, ist die Nebenberuflichkeit für jede Tätigkeit getrennt zu beurteilen. Dabei müssen mehrere gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden. Eine gleichartige …Ansehen
Steuerlexikon Nettolohnvereinbarung … Will der Arbeitgeber die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer selbst tragen, so sind die von ihm übernommenen Abzugsbeträge Teil des Arbeitslohns, die dem Nettolohn zur Steuerermittlung hinzugerechnet werden müssen (R 39b.9 LStR, H 39b.9 LStR). Die Lohnsteuer ist aus dem Bruttoarbeitslohn zu ermitteln, der nach Abzug der Lohnsteuer den ausgezahlten Nettobetrag ergibt. Die aus dem Bruttoarbeitslohn berechnete Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber abzuführen. Übernimmt der Arbeitgeber außer der Lohnsteuer …Ansehen
Steuerlexikon Notstandsbeihilfe … Die Beihilfe des Arbeitgebers zu Krankheits- oder Unglücksfällen müssen dem Anlass entsprechend gerechtfertigt sein. Bis zu einem Betrag von 600,– € im Kalenderjahr sind Beihilfen bei Krankheit, Tod oder anderen Unglücksfällen für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber kann eine höhere Beihilfe zahlen, wenn ein besonderer Notfall gegeben ist. Zur Beurteilung des Notfalls müssen die finanzielle Lage und der Familienstand des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. § 3 EStG R 3.11 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Outplacement-Beratung … Eine Outplacement-Beratung ist eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung. Diese Beratung wird von Beschäftigungsgesellschaften oder von Beratungsunternehmen angeboten. Eine Unterstützung von Arbeitnehmern durch eine Outplacement-Beratung nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben wird zumeist im Rahmen von Abfindungsregelungen vereinbart. Aufwendungen für diese Beratung gefährden nicht die steuerliche Begünstigung einer Abfindung. BFH 14.08.2001, XI R 22/00 …Ansehen
Steuerlexikon Pauschalierung der Einkommensteuer … Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diese zum Zweck der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, sind soweit steuerfrei, wenn der Wert der Prämien 1.080,– € im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der darüber liegende Betrag ist steuerpflichtig. Es kann jedoch eine pauschale Versteuerung vorgenommen werden. So können Steuerpflichtige die …Ansehen
Steuerlexikon Prämien … Prämien gehören teilweise zu den steuerfreien Einnahmen, sie können aber auch steuerpflichtig sein. Es werden folgende Prämien unterschieden: Sachprämien, Bergmannsprämien, Stilllegungsprämien und Prämien für Verbesserungsvorschläge. Sachprämien Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen, die diese zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, unentgeltlich …Ansehen
Steuerlexikon Geschenke … Geschenke (auch Zuwendungen genannt) an den Arbeitnehmer im Wert von bis zu 60 Euro unterliegen nicht der Besteuerung. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, muss der Arbeitnehmer die gesamten Zuwendungen versteuern. Das Geschenk des Arbeitgebers gilt dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zuwendungen an den Arbeitnehmer sind unabhängig von Betrag immer als Betriebsausgaben abzugsfähig. Betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind (z.B. Geschäftsfreunde), können …Ansehen
Steuerlexikon AktienÜberlassung … Rechtslage seit 01.01.2009 Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Aktien, Genussscheine oder sonstige Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kommt ein steuer- und abgabenfreier Höchstbetrag in Höhe von 360,– € zur Anwendung. Arbeitnehmer haben die Wahl die Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn zu erwerben. Berechtigt sind alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis bei Abgabe des Verkaufsangebotes durch den Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Ehrenamtliche Tätigkeit … Steuerpflichtige, die monatlich mindestens 20 Stunden im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung freiwillig Dienste leisten, erhalten einen Freibetrag von 960 Euro im Jahr (2025: 840 Euro). Der Freibetrag (Ehrenamtspauschale) wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung erfolgt. Überschreitet die Vergütung den …Ansehen
Steuerlexikon Sachbezugswerte … Die Sachbezugsverordnung bestimmt für Zwecke der Sozialversicherung und für Zwecke der Besteuerung den Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Die Sachbezugswerte werden durch Erlass der obersten Finanzbehörden festgesetzt. Es gelten für Sachbezüge des Arbeitnehmers pro Monat nachfolgende Sachbezugswerte (in Euro): 2026 2025 2024 2023 2022 Verpflegung und Unterkunft 630,– 615,– 591,– 544,– 511,– Verpflegung insgesamt 345,– 333,– 313,– 288,– 270,– Frühstück …Ansehen