Steuerlexikon Grenzpendlerregelung … Die Grenzpendlerregelung gewährt Steuerpflichtigen, die in dem einen Staat wohnen und in dem anderen Staat arbeiten, steuerliche Vorteile. Hat zum Beispiel ein Steuerpflichtiger in Belgien seinen Wohnsitz und ist er beruflich ausschließlich in Deutschland tätig, unterliegt er in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht. Davon kann abgewichen werden, wenn ein Steuerpflichtiger nahezu sein ganzes Einkommen in Deutschland erwirbt (Grenzpendlerregelung). Dies ist gegeben, falls er mindestens 90 % seiner …Ansehen
Steuerlexikon Freitrunk … Gewährt ein Brauereibetrieb seinen Mitarbeitern einen Freitrunk bzw. Haustrunk, so ist dieser in der Höhe des Rabattfreibetrages (1.080 €) steuerfrei. Vorausgesetzt wird, dass der Arbeitgeber die verbilligt oder kostenlos abgegebenen Getränke selbst herstellt und diese nicht überwiegend für die Abgabe an seine Arbeitnehmer produziert. § 8 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Gefahrenzulage … Eine vom Arbeitgeber gezahlte Gefahrenzulage unterliegt der Lohnsteuer. …Ansehen
Steuerlexikon Gehaltsumwandlung … Bei einer Gehaltsumwandlung erfolgt eine Umwandlung von Arbeitslohn in steuerbegünstigte Zuschüsse. Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage oder nicht bereit steuerlich begünstigte Leistungen zusätzlich in Form von Zuschüssen zum Arbeitslohn zu erbringen, dann kann alternativ eine Gehaltsumwandlung erfolgen. Der Gehaltsumwandlung liegt eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugrunde. Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung kann der Arbeitgeber Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers …Ansehen
Steuerlexikon Gehaltsverzicht … Verzichtet der Arbeitnehmer auf sein Gehalt, so ist nur der um den Gehaltsverzicht geminderte Arbeitslohn steuerpflichtig. Dabei muss der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf das Gehalt erlöschen. Besteht jedoch eine bestimmte Verwendungsabsicht für den Arbeitslohn (z.B. Anlage in eine Versicherung), dann liegt kein Gehaltsverzicht, sondern vielmehr eine Einkommensverwendung vor. In diesem Fall ist das Gehalt weiterhin lohnsteuerpflichtig. …Ansehen
Steuerlexikon Geldstrafe … Geldstrafen, Bußgelder, Verwarnungsgelder und Auflagen können nicht als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abgezogen werden. Davon kann auch nicht bei einer eindeutigen betrieblichen Veranlassung abgewichen werden. Eine betriebliche Veranlassung ist zum Beispiel gegeben, wenn der Autofahrer auf Anweisung seines Vorgesetzten im Parkverbot halten musste oder wenn aufgrund knapper Zeit die auf der Fahrtstrecke erlaubte Geschwindigkeit nicht eingehalten wurde. Zahlt der Arbeitgeber die Geldstrafen …Ansehen
Steuerlexikon Genussmittel … Genussmittel (z.B. Kaffee, Tee, Zigaretten), die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb verbilligt oder unentgeltlich überlässt, sind steuerfrei. Diese Sachleistungen gehören zu den Aufmerksamkeiten. Eine Lohnsteuerpflicht kann nur entstehen, wenn die Summe aller Aufmerksamkeiten einen Betrag von 60,– € übersteigt. R 19.6 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Geschäftsführergehalt … Sind Gesellschafter als Geschäftsführer für ihre GmbH tätig, unterliegen die Vergütungen dem Fremdvergleich. Danach ist zu prüfen, ob auch ein fremder Geschäftsführer, der keine Beteiligung an der GmbH hält, diese Entlohnung für seine Tätigkeit erhalten hätte. In zahlreichen Rechtsprechungen wurde zur Angemessenheit einer Geschäftsführervergütung Stellung genommen. So hat das Niedersächsische Finanzgericht am 21.09.1999 entschieden, dass das Geschäftsführergehalt bei besonders großem Arbeitseinsatz …Ansehen
Steuerlexikon Geschenke … Geschenke (auch Zuwendungen genannt) an den Arbeitnehmer im Wert von bis zu 60,– € unterliegen nicht der Besteuerung. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, muss der Arbeitnehmer die gesamten Zuwendungen versteuern. Das Geschenk des Arbeitgebers gilt dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zuwendungen an den Arbeitnehmer sind unabhängig von Betrag immer als Betriebsausgaben abzugsfähig. Betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind (z.B. Geschäftsfreunde), können …Ansehen
Steuerlexikon Grenzgänger … Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Grenzbereich zwischen zwei Staaten haben und in dem einen Staat arbeiten und in dem anderen Staat wohnen. Die Besteuerung eines Grenzgängers erfolgt im Wohnsitzstaat. Hat zum Beispiel ein Steuerpflichtiger in Belgien seinen Wohnsitz und ist er beruflich ausschließlich in Deutschland tätig, unterliegt er in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht. Davon kann abgewichen werden, wenn ein Steuerpflichtiger nahezu sein ganzes Einkommen in Deutschland …Ansehen