Steuerlexikon Lohnsteuerbescheinigung … Wird das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer vor Ablauf des Kalenderjahres beendet, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Für alle anderen Arbeitnehmer erfolgt die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Kalenderjahres. Der Arbeitgeber ist verpflichtet nachfolgende Angaben auf der Bescheinigung festzuhalten: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahrs, Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag …Ansehen
Steuerlexikon Mitarbeiterbeteiligungen … Mit einer Mitarbeiterbeteiligung (Stock-Options) gewährt eine Aktiengesellschaft ihren Arbeitnehmern ein Bezugsrecht auf unternehmenseigene Aktien. Mit seinem Urteil vom 20.11.2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vom Arbeitgeber eingeräumte handelbare Aktienoptionsrechte erst beim Bezug der Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Damit liegt erst bei Ausübung der Option ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Als Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts …Ansehen
Steuerlexikon Kapellmeister … Ein Kapellmeister kann selbstständig oder nichtselbstständig tätig sein. Eine nichtselbstständige Tätigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn der Kapellmeister in einem Anstellungsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht. Demgegenüber kann eine selbstständige Tätigkeit vorliegen, wenn die Kapelle den Namen des Kapellmeisters trägt und immer einheitlich unter dessen Leistung auftritt. Zur steuerrechtlichen Einordnung der Tätigkeit eines Kapellmeisters hat die Finanzverwaltung mit dem sogenannten »Künstlererlass …Ansehen
Steuerlexikon Konkurrenzklausel … Mit Arbeitnehmern, die im Vertrieb oder im höheren Management tätig sind, wird im Allgemeinen ein Konkurrenzverbot vereinbart. Werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund dieser Vereinbarung Karenzentschädigungen gezahlt, so liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Wird diese Entschädigung als einmalige Zahlung geleistet, ist der Betrag steuerlich begünstigt. § 34 EStG § 2 LStDV …Ansehen
Steuerlexikon Künstler … Ein Künstler kann selbständig oder nichtselbständig tätig sein. Grundsätzlich gelten Arbeitnehmer als nichtselbständig tätig und damit als abhängig beschäftigt. Als abhängig beschäftigt (nichtselbständig) betrachtet das Steuerrecht Personen, die unter der Leitung eines Arbeitgebers stehen, in die Organisationsstruktur eines Unternehmens eingegliedert sind und verpflichtetet sind, den Weisungen des Arbeitgebers zu folgen. Ein unternehmerisches Risiko besteht für abhängig Beschäftigte nicht. Wer Lieferungen …Ansehen
Steuerlexikon Altersteilzeit … Älteren Arbeitnehmern bietet das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum Rentenbeginn zu reduzieren, ohne dabei allzu große finanzielle Einbußen zu erleiden. Möchten Sie Altersteilzeit in Anspruch nehmen, müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich regeln. Die Möglichkeit besteht sowohl in der privaten Wirtschaft wie auch im öffentlichen Dienst. Voraussetzungen für die Altersteilzeit (§ 2 AltTZG): Sie sind mindestens 55 Jahre alt; Sie haben in den letzten fünf …Ansehen
Steuerlexikon Amateursportler … Finanzielle Leistungen (Geldleistungen), die Amateursportler von ihrem Verein erhalten, sind steuerpflichtige Einnahmen. In aller Regel handelt es sich um Arbeitslohn und somit um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aufwandsentschädigungen können nur dann steuerfrei erstatten werden, wenn entstandener Aufwand (z.B. Reisekosten) konkret nachgewiesen wird. Pauschal erstattete Kosten sind steuerpflichtig. Angefallene Aufwendungen sollten konkret aufgelistet werde. Entstehen zum Beispiel Reisekosten …Ansehen
Steuerlexikon Annehmlichkeiten … Der Begriff Annehmlichkeiten ist durch die Rechtsprechung geprägt und findet keine Entsprechung im Gesetz. Annehmlichkeiten sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer die zu keiner ins Gewicht fallenden objektiven Bereicherung führen. Die Rechtsprechung hatte diese Art von Zuwendungen bis 1989 steuerfrei gestellt. In der neueren Rechtsprechung wurde die Steuerfreiheit jedoch grundsätzlich verneint. Somit ist alles steuerpflichtig was der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zuwendet und als …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsteilzeit … Die gesetzliche Regelung zur Altersteilzeit ermöglicht durch staatliche Förderungen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Das Altersteilzeitgesetz hatte am 01.01.1989 das Vorruhestandsgesetz abgelöst. Zum 01.08.1996 trat mit dem »Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand« ein neues Altersteilzeitgesetz in Kraft. Von der Bundesanstalt für Arbeit erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn er den Arbeitslohn für die Teilzeitarbeit um mindestens 20 % aufstockt und wenn er …Ansehen
Steuerlexikon Architekten … Architekten sind freiberuflich tätig und unterliegen damit nicht der Gewerbesteuer. Eine Gewerbesteuerpflicht entsteht jedoch, wenn ein Architektenbüro in der Form einer Kapitalgesellschaft geführt wird. Demgegenüber unterliegt ein Architektenbüro, das von mehreren Architekten als Sozietät geführt wird, keiner Gewerbesteuer. Architekten erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie können ihren Gewinn durch die Einnahmen-/Überschussrechnung ermitteln. Eine Bilanz muss daher nicht aufgestellt …Ansehen