Steuerlexikon Krankenbezüge … Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Zahlt die Krankenkasse nach Ablauf des Lohnfortzahlungszeitraumes Krankengeld, liegen steuerfreie Bezüge vor. Diese Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. § 3 EStG § 4 EStG § 41 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Lohnausgleich … Arbeitnehmer des Baugewerbes haben für die Tage von 24.12. bis zum 01.01. einen Anspruch auf Lohnausgleich. Zur Finanzierung der Lohnausgleichszahlung zahlt der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers in die Lohnausgleichskasse ein. Die Höhe des Lohnausgleichs richtet sich nach dem Bruttostundenverdienst des Arbeitnehmers. Der vom Arbeitgeber gezahlte Lohnausgleich gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wird der Lohnausgleich direkt von der Lohnausgleichskasse …Ansehen
Steuerlexikon Lohnfortzahlung … Bei Lohnfortzahlungen, zum Beispiel im Krankheitsfall, entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der gesetzliche Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber beträgt sechs Wochen. Nach dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer ein steuerfreies Krankengeld. …Ansehen
Steuerlexikon Lohnsteuerbefreiung … Von der deutschen Lohnsteuerpflicht befreit sind solche Bezüge, die unter ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung fallen und für die eine Freistellungserklärung des Finanzamtes vorliegt. § 3 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Lohnsteuerbescheinigung … Wird das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer vor Ablauf des Kalenderjahres beendet, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Für alle anderen Arbeitnehmer erfolgt die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Kalenderjahres. Der Arbeitgeber ist verpflichtet nachfolgende Angaben auf der Bescheinigung festzuhalten: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahrs, Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag …Ansehen
Steuerlexikon Mitarbeiterbeteiligungen … Mit einer Mitarbeiterbeteiligung (Stock-Options) gewährt eine Aktiengesellschaft ihren Arbeitnehmern ein Bezugsrecht auf unternehmenseigene Aktien. Mit seinem Urteil vom 20.11.2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vom Arbeitgeber eingeräumte handelbare Aktienoptionsrechte erst beim Bezug der Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Damit liegt erst bei Ausübung der Option ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Als Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts …Ansehen
Steuerlexikon Kapellmeister … Ein Kapellmeister kann selbstständig oder nichtselbstständig tätig sein. Eine nichtselbstständige Tätigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn der Kapellmeister in einem Anstellungsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht. Demgegenüber kann eine selbstständige Tätigkeit vorliegen, wenn die Kapelle den Namen des Kapellmeisters trägt und immer einheitlich unter dessen Leistung auftritt. Zur steuerrechtlichen Einordnung der Tätigkeit eines Kapellmeisters hat die Finanzverwaltung mit dem sogenannten »Künstlererlass …Ansehen
Steuerlexikon Konkurrenzklausel … Mit Arbeitnehmern, die im Vertrieb oder im höheren Management tätig sind, wird im Allgemeinen ein Konkurrenzverbot vereinbart. Werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund dieser Vereinbarung Karenzentschädigungen gezahlt, so liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Wird diese Entschädigung als einmalige Zahlung geleistet, ist der Betrag steuerlich begünstigt. § 34 EStG § 2 LStDV …Ansehen
Steuerlexikon Künstler … Ein Künstler kann selbständig oder nichtselbständig tätig sein. Grundsätzlich gelten Arbeitnehmer als nichtselbständig tätig und damit als abhängig beschäftigt. Als abhängig beschäftigt (nichtselbständig) betrachtet das Steuerrecht Personen, die unter der Leitung eines Arbeitgebers stehen, in die Organisationsstruktur eines Unternehmens eingegliedert sind und verpflichtetet sind, den Weisungen des Arbeitgebers zu folgen. Ein unternehmerisches Risiko besteht für abhängig Beschäftigte nicht. Wer Lieferungen …Ansehen
Steuerlexikon Altersteilzeit … Älteren Arbeitnehmern bietet das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum Rentenbeginn zu reduzieren, ohne dabei allzu große finanzielle Einbußen zu erleiden. Möchten Sie Altersteilzeit in Anspruch nehmen, müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich regeln. Die Möglichkeit besteht sowohl in der privaten Wirtschaft wie auch im öffentlichen Dienst. Voraussetzungen für die Altersteilzeit (§ 2 AltTZG): Sie sind mindestens 55 Jahre alt; Sie haben in den letzten fünf …Ansehen