Steuerlexikon Berufsschule … Entstehen einem Auszubildenden Fahrtkosten für den Besuch der Berufsschule, so kann der Arbeitgeber diese Kosten steuerfrei erstatten. Die Fahrten zur Berufsschule gelten als Auswärtstätigkeit. da es sich bei der Bildungsstätte um keine regelmäßige Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Willigt der Arbeitgeber nicht in eine Erstattung der Fahrtkosten ein, kann der Auszubildende entstandene Fahrtkosten als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen. Hierfür kann …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveranstaltung … Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer üblichen Betriebsveranstaltung Zuwendungen, so sind diese steuerfrei, wenn sie ganz überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegen. Zudem muss allen Mitarbeitern die Teilnahme an der Veranstaltung offen stehen. Hierfür ist ausreichend, wenn die Veranstaltung allen Mitgliedern einer Organisationseinheit (z.B. Arbeitsgruppe, Abteilung) zugänglich ist. Als übliche Betriebsveranstaltungen gelten Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern und Betriebsausflüge. Ob eine betriebliche …Ansehen
Steuerlexikon Betriebversammlung … Zahlt der Arbeitgeber eine Vergütung für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung (nach § 44 Betriebsverfassungsgesetz), so entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört auch der Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers. …Ansehen
Steuerlexikon Dauer des Dienstverhältnisses … Die Dauer eines Dienstverhältnisses ist die Zeitspanne zwischen dem Beginn der Beschäftigung bis zur zivilrechtlichen Auflösung der Beschäftigung. Wird das Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber beendet und nach einer unbestimmten Zeit beim gleichen Arbeitgeber wieder begonnen, so ist die Beschäftigungszeit ohne Berücksichtigung des früheren Dienstverhältnisses zu ermitteln. Bei Unterbrechung beginnt daher der Beschäftigungszeitraum mit der wiederholten Aufnahme der Beschäftigung. Von dieser …Ansehen
Steuerlexikon Deputate … Sachbezüge von Arbeitnehmern der Land- und Forstwirtschaft werden als Deputate bezeichnet. Diese Sachbezüge gehören wie Sachbezüge in anderen Wirtschaftszweigen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es wird jedoch eine Bewertungsabschlag von 4 % und ein Rabattfreibetrag gewährt. Der Rabattfreibetrag beträgt 1.080,– € im Jahr. § 8 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Diebstahl … Stehlen oder unterschlagen Arbeitnehmer Geld- oder Sachwerte des Arbeitgebers, so entsteht im Normalfall bei Aufdeckung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nur wenn der Arbeitgeber ausdrücklich auf die Rückzahlung der entwendeten oder unterschlagenen Geld- oder Sachwerte verzichtet, kann dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Grundsätzlich als Arbeitslohn gelten vom Arbeitgeber gezahlte Prämien für die Aufdeckung des Diebstahls. Ebenfalls Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber bei Diebstahl von …Ansehen
Steuerlexikon Dienstgang … Seit Jahr 1996 ist die Unterscheidung zwischen Dienstgang und Dienstreise weggefallen. Seitdem gelten für einen Dienstgang die gleichen Steuerfolgen wie für eine Dienstreise. …Ansehen
Steuerlexikon Dienstkleidung … Die vom Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes an den Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke überlassene Dienstkleidung ist für den Arbeitnehmer eine steuerfreie Einnahme. Erwirbt der Arbeitnehmer die Dienstkleidung/Berufskleidung selbst, so kann er diese Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit geltend machen. Jedoch ist zu beachten, dass der Werbungskostenabzug auf die typische Berufskleidung beschränkt ist. Sobald auch die private Nutzung der Kleidung …Ansehen
Steuerlexikon Dienstreise … Rechtslage seit 01.01.2014: Die Begriffe »Arbeitsstätte« und »regelmäßig« werden durch die Begriffe »Tätigkeitsstätte« und »erste« Tätigkeitsstätte ersetzt. Grundsätzlich kommt die Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Anwendung. Für weitere Fahrten können die tatsächlichen Kosten oder die pauschalen Kilometersätze zum Ansatz gebracht werden. Die erste Tätigkeitsstätte wird nach dienst- und arbeitsrechtlichen Kriterien bestimmt. Ersatzweise wird eine erste …Ansehen
Steuerlexikon Heimarbeiter … Heimarbeiter üben ihre Tätigkeit von zu Hause oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte aus. Hierbei stehen sie in der Regel in einem Dienstverhältnis zu einem Arbeitnehmer. Ihre nichtselbstständige Tätigkeit ist lohnsteuerpflichtig. Zuschläge, die Heimarbeiter von ihrem Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehraufwendungen für Strom, Miete, Heizung und sonstigen Aufwendungen erhalten, sind steuerfrei. Dabei dürfen diese Heimarbeiterzuschläge 10 % des Grundlohns nicht übersteigen. Werden die Aufwendungen …Ansehen