Steuerlexikon Dauer des Dienstverhältnisses … Die Dauer eines Dienstverhältnisses ist die Zeitspanne zwischen dem Beginn der Beschäftigung bis zur zivilrechtlichen Auflösung der Beschäftigung. Wird das Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber beendet und nach einer unbestimmten Zeit beim gleichen Arbeitgeber wieder begonnen, so ist die Beschäftigungszeit ohne Berücksichtigung des früheren Dienstverhältnisses zu ermitteln. Bei Unterbrechung beginnt daher der Beschäftigungszeitraum mit der wiederholten Aufnahme der Beschäftigung. Von dieser …Ansehen
Steuerlexikon Deputate … Sachbezüge von Arbeitnehmern der Land- und Forstwirtschaft werden als Deputate bezeichnet. Diese Sachbezüge gehören wie Sachbezüge in anderen Wirtschaftszweigen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es wird jedoch eine Bewertungsabschlag von 4 % und ein Rabattfreibetrag gewährt. Der Rabattfreibetrag beträgt 1.080,– € im Jahr. § 8 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Diebstahl … Stehlen oder unterschlagen Arbeitnehmer Geld- oder Sachwerte des Arbeitgebers, so entsteht im Normalfall bei Aufdeckung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nur wenn der Arbeitgeber ausdrücklich auf die Rückzahlung der entwendeten oder unterschlagenen Geld- oder Sachwerte verzichtet, kann dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Grundsätzlich als Arbeitslohn gelten vom Arbeitgeber gezahlte Prämien für die Aufdeckung des Diebstahls. Ebenfalls Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber bei Diebstahl von …Ansehen
Steuerlexikon Dienstgang … Seit Jahr 1996 ist die Unterscheidung zwischen Dienstgang und Dienstreise weggefallen. Seitdem gelten für einen Dienstgang die gleichen Steuerfolgen wie für eine Dienstreise. …Ansehen
Steuerlexikon Dienstkleidung … Die vom Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes an den Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke überlassene Dienstkleidung ist für den Arbeitnehmer eine steuerfreie Einnahme. Erwirbt der Arbeitnehmer die Dienstkleidung/Berufskleidung selbst, so kann er diese Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit geltend machen. Jedoch ist zu beachten, dass der Werbungskostenabzug auf die typische Berufskleidung beschränkt ist. Sobald auch die private Nutzung der Kleidung …Ansehen
Steuerlexikon Dienstreise … Rechtslage seit 01.01.2014: Die Begriffe »Arbeitsstätte« und »regelmäßig« werden durch die Begriffe »Tätigkeitsstätte« und »erste« Tätigkeitsstätte ersetzt. Grundsätzlich kommt die Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Anwendung. Für weitere Fahrten können die tatsächlichen Kosten oder die pauschalen Kilometersätze zum Ansatz gebracht werden. Die erste Tätigkeitsstätte wird nach dienst- und arbeitsrechtlichen Kriterien bestimmt. Ersatzweise wird eine erste …Ansehen
Steuerlexikon Heimarbeiter … Heimarbeiter üben ihre Tätigkeit von zu Hause oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte aus. Hierbei stehen sie in der Regel in einem Dienstverhältnis zu einem Arbeitnehmer. Ihre nichtselbstständige Tätigkeit ist lohnsteuerpflichtig. Zuschläge, die Heimarbeiter von ihrem Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehraufwendungen für Strom, Miete, Heizung und sonstigen Aufwendungen erhalten, sind steuerfrei. Dabei dürfen diese Heimarbeiterzuschläge 10 % des Grundlohns nicht übersteigen. Werden die Aufwendungen …Ansehen
Steuerlexikon Industrieklub … Werden Mitgliedsbeiträge für die Mitgliedschaft in einem Industrieklub vom Arbeitgeber erstattet, dann gehören die Mitgliedsbeiträge nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer ganz überwiegend im betrieblichen Interesse dem Industrieklub angehört. BFH 20.09.1985, VI R 120/82 …Ansehen
Steuerlexikon Hafenarbeiter … Die feste, ortsgebunden Arbeitsstelle des Hafenarbeiters ist nicht das gesamte Hafengebiet. Nach dem seit 01.01.2014 geltenden Reisekostenrecht kann er in einem weitläufigen Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dennoch ist die Entfernungspauschale für die kürzeste Distanz zwischen Wohnung und dem Tätigkeitsgebiet Hafen bzw. dessen Zugang anzusetzen. Die weiteren Anfahrten zu den einzelnen Kais als ständig wechselnde Einsatzstellen werden als Auswärtstätigkeit und somit Dienstreisen …Ansehen
Steuerlexikon Honorare … Honorare gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn dem Honorar eine Leistung zu Grunde liegt, die mit einem Dienstverhältnis im Zusammenhang steht. Die Leistung, für die das Honorar gezahlt wurde, gehört zu den Dienstaufgaben des Arbeitnehmers. So hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 20.12.2000 entschieden, dass ein Beraterhonorar, das ein Angestellter für Beratungsarbeiten über den Verkauf des Betriebes erhalten hat, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört. Entscheidungserheblich war die …Ansehen