Steuerlexikon Dienstkleidung … Die vom Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes an den Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke überlassene Dienstkleidung ist für den Arbeitnehmer eine steuerfreie Einnahme. Erwirbt der Arbeitnehmer die Dienstkleidung/Berufskleidung selbst, so kann er diese Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit geltend machen. Jedoch ist zu beachten, dass der Werbungskostenabzug auf die typische Berufskleidung beschränkt ist. Sobald auch die private Nutzung der Kleidung …Ansehen
Steuerlexikon Dienstreise … Rechtslage seit 01.01.2014: Die Begriffe »Arbeitsstätte« und »regelmäßig« werden durch die Begriffe »Tätigkeitsstätte« und »erste« Tätigkeitsstätte ersetzt. Grundsätzlich kommt die Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Anwendung. Für weitere Fahrten können die tatsächlichen Kosten oder die pauschalen Kilometersätze zum Ansatz gebracht werden. Die erste Tätigkeitsstätte wird nach dienst- und arbeitsrechtlichen Kriterien bestimmt. Ersatzweise wird eine erste …Ansehen
Steuerlexikon Ehrenamtliche Tätigkeit … Steuerpflichtige, die monatlich mindestens 20 Stunden im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung freiwillig Dienste leisten, erhalten einen Freibetrag von 720,– € im Jahr. Für ehrenamtliche Vormünder (§§ 1793 ff. BGB), ehrenamtliche rechtliche Betreuer (§§ 1896 ff. BGB) und ehrenamtliche Pfleger (§§ 1909 ff. BGB) sind Einnahmen einschließlich den Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB bis zu einem Betrag …Ansehen
Steuerlexikon Heimarbeiter … Heimarbeiter üben ihre Tätigkeit von zu Hause oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte aus. Hierbei stehen sie in der Regel in einem Dienstverhältnis zu einem Arbeitnehmer. Ihre nichtselbstständige Tätigkeit ist lohnsteuerpflichtig. Zuschläge, die Heimarbeiter von ihrem Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehraufwendungen für Strom, Miete, Heizung und sonstigen Aufwendungen erhalten, sind steuerfrei. Dabei dürfen diese Heimarbeiterzuschläge 10 % des Grundlohns nicht übersteigen. Werden die Aufwendungen …Ansehen
Steuerlexikon Industrieklub … Werden Mitgliedsbeiträge für die Mitgliedschaft in einem Industrieklub vom Arbeitgeber erstattet, dann gehören die Mitgliedsbeiträge nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer ganz überwiegend im betrieblichen Interesse dem Industrieklub angehört. BFH 20.09.1985, VI R 120/82 …Ansehen
Steuerlexikon Hafenarbeiter … Die feste, ortsgebunden Arbeitsstelle des Hafenarbeiters ist nicht das gesamte Hafengebiet. Nach dem seit 01.01.2014 geltenden Reisekostenrecht kann er in einem weitläufigen Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dennoch ist die Entfernungspauschale für die kürzeste Distanz zwischen Wohnung und dem Tätigkeitsgebiet Hafen bzw. dessen Zugang anzusetzen. Die weiteren Anfahrten zu den einzelnen Kais als ständig wechselnde Einsatzstellen werden als Auswärtstätigkeit und somit Dienstreisen …Ansehen
Steuerlexikon Honorare … Honorare gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn dem Honorar eine Leistung zu Grunde liegt, die mit einem Dienstverhältnis im Zusammenhang steht. Die Leistung, für die das Honorar gezahlt wurde, gehört zu den Dienstaufgaben des Arbeitnehmers. So hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 20.12.2000 entschieden, dass ein Beraterhonorar, das ein Angestellter für Beratungsarbeiten über den Verkauf des Betriebes erhalten hat, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört. Entscheidungserheblich war die …Ansehen
Steuerlexikon Jahressteuerbescheinigung … Zwischen 2004 und 2008 mussten inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ihren Kunden jährlich eine zusammengefasste Steuerbescheinigung ausstellen. Im Rahmen der Abgeltungsteuer entfällt diese Jahresbescheinigung ab 2009, da die Banken die Abgaben sofort an der Quelle abziehen und die Erträge in der Regel nicht mehr in die Steuererklärung kommen. Die Finanzübersicht für steuerliche Zwecke erfasste nicht nur die Kapitalerträge (etwa Zinsen), sondern auch die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften …Ansehen
Steuerlexikon Job-Ticket … Zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse für den Erwerb von Fahrkarten, die der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann, so waren diese bis Ende 2003 steuerfrei. Seit 2004 unterliegt der Zuschuss der Besteuerung (Lohnsteuer). Jedoch kann er mit 25 % pauschal versteuert werden. In diesem Fall ist der Zuschuss auch sozialversicherungsfrei. Alternativ ist die monatliche Freigrenze von 44,– € für Sachbezüge anwendbar. Die pauschal besteuerten Zuschüsse werden nicht auf die Entfernungspauschale …Ansehen
Steuerlexikon Firmenfahrzeug / Garage … Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für die Unterstellung des Dienstwagens in der arbeitnehmereigenen Garage einen pauschalen Betrag, so ist diese Zahlung steuerfrei. Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil 07.06.2002 entschieden hat, unterliegt die entgeltliche Garagenüberlassung nicht der Lohnsteuer. BFH 07.06.2002, VI R 145/99 …Ansehen