Steuerlexikon Übungsleiterpauschale … Auch eine Vortragstätigkeit kann Berücksichtigung finden, wenn sie im Rahmen der beruflichen oder allgemeinen Bildung, Ausbildung oder Fortbildung stattfindet und für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchliche Zweck erfolgt. Um von der Übungsleiterpauschale zu profitieren und die Steuerbefreiung für einen bestimmten Anteil der Einkünfte erhalten zu können, muss es sich um eine Nebentätigkeit handeln. …Ansehen
Steuerlexikon Kindesunterhalt … Lebensjahr vollendet hat; Ihr Kind einen Ausbildungsplatz sucht oder sich noch in Berufsausbildung befindet, aber bereits das 25. Lebensjahr vollendet hat und Sie damit kein Kindergeld mehr erhalten oder Sie Ihr unverheiratetes Kind, für welches Sie kein Kindergeld erhalten, wegen der Betreuung eines eigenen Kindes unterstützen, für Ihr erwerbsunfähiges behindertes Kind kein Kindergeld gezahlt wird, weil die Behinderung nach Vollendung des 25. bzw. 27. Lebensjahr eingetreten ist. …Ansehen
Arbeitshilfe Anlage K: Übertragung der Kinderfreibeträge … Anlage K: Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Kinderfreibeträge können übertragen werden, wenn Sie oder der andere Elternteil eine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 % erfüllt haben oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig waren. Als leibliche Eltern können Sie die Kinderfreibeträge auch auf die Stiefeltern oder die Großeltern übertragen. Anlage K …Ansehen
Steuerlexikon Ausbildungskosten … Zielsetzung der Ausbildung muss die Vermittlung der erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit sein. Neben staatlich anerkannten oder staatlich geregelten Ausbildungen kommen auch solche Berufsausbildungen in Betracht, die nach Richtlinien von Berufs- oder Wirtschaftsverbänden oder internen Vorschriftender Bildungsträger geordnet sind. …Ansehen
Steuerlexikon Ausbildungsdienstverhältnis … Wenn ein Arbeitgeber oder Dienstherr Sie dafür bezahlt, dass Sie eine Ausbildung durchlaufen, spricht der Gesetzgeber von einem »Ausbildungsdienstverhältnis«. Ihre Einnahmen unterliegen dann der normalen Besteuerung. Aufwendungen, die durch das Ausbildungsdienstverhältnis verursacht sind, dürfen Sie als Werbungskosten abziehen. …Ansehen
Steuerlexikon Ausbildungsbeihilfen … Dies gilt jedoch nur, wenn der Empfänger des Geldes nur aufgrund seiner Ausbildung im Inland wohnt und auf diese Bezüge angewiesen ist. § 3 Nr. 11 EStG H 3.11 LStH …Ansehen
Steuerlexikon Studienkosten … Der Abzug von Ausbildungskosten als Sonderausgaben ist auf 6.000,– € jährlich begrenzt (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Voll als Werbungskosten abzugsfähig sind Kosten für ein Zweitstudium, die nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem bereits absolvierten Studium anfallen. Steuerliche Behandlung von Kosten eines Erststudiums Die Regelungen zum Sonderausgabenabzug im Bereich der Erstausbildung sind umstritten. …Ansehen
Steuerlexikon Lehrzulagen … Zulagen, die Arbeitnehmer für die Ausbildung von Lehrlingen erhalten, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. …Ansehen
Steuerlexikon Berufsakademie … Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehen, werden als Werbungskosten anerkannt. Die Berufsakademie ist für den Studenten keine regelmäßige Arbeitsstätte. Daher sind die Fahrtkosten zur Berufsakademie wie bei einer Dienstreise abzugsfähig. § 9 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Lehrling … Die Ausbildungsvergütung eines Lehrlings gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Aufwendungen, die dem Lehrling im Rahmen seiner Ausbildung entstehen, gehören zu den Werbungskosten. Typische Werbungskosten sind Fahrtkosten und Aufwendungen für die Berufskleidung. Die Eltern eines Lehrlings haben Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, wenn der Lehrling sein 18. Lebensjahr aber noch nicht sein 25. Lebensjahr vollendet hat und sich in einer Erstausbilddung befindet. § 32 EStG …Ansehen