Arbeitshilfe Erbschaftsteuererklärung: Der Mantelbogen als Basis … Nach dem Erbschaftsteuergesetz müsste eigentlich jeder Erbe eine eigene Steuererklärung abgeben und den gesamten Nachlass des Verstorbenen darlegen. Die Basis der Erbschaftsteuererklärung bildet der Mantelbogen . Geben alle Erben eine gemeinsame Erbschaftsteuererklärung ab, muss dieser Mantelbogen nur einmal ausgefüllt werden. Bei einer einzelnen Erbschaftsteuererklärung jedes Erben ist mit jeder Erklärung auch ein vollständiger Mantelbogen vorzulegen. …Ansehen
Arbeitshilfe Erbschaftsteuer: Wann Sie die Anlage Erwerber brauchen … In bestimmten Fällen müssen Sie neben dem Mantelbogen eine Anlage Erwerber abgeben: Sie haben bei einem Erbfall einen Anteil am Nachlass erhalten oder sind durch ein Vermächtnis, einen Erbvertrag, die Geltendmachung eines Pflichtteils oder z. B. durch Begünstigungen in einer Lebensversicherung des Verstorbenen aufgrund des Todes des Erblassers bereichert. …Ansehen
Produkt Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen … Auch in diesem Fall hat der Alleinerbe das Vermögen trotz der Übernahme der Verbindlichkeiten unentgeltlich erhalten (BMF-Schreiben vom 14.3.2006, BStBl. 2006 I S. 253 Tz. 23). Gibt es mehrere Erben, erben diese als Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Ebenso wie der Alleinerbe erwirbt die Erbengemeinschaft das Vermögen zunächst unentgeltlich. …Ansehen
Steuerlexikon Erbschein … Antragsberechtigte sind der Alleinerbe, jeder Miterbe, falls mehrere Personen Erben geworden sind; in beiden Fällen aber erst nach Annahme der Erbschaft, der Ersatzerbe nach Anfall der Erbschaft an ihn, der Vorerbe bis zum Eintritt des Nacherbfalls, der Nacherbe nach Eintritt des Nacherbfalls, der Testamentsvollstrecker, der Erbe des Erben, wenn Letzterer schon verstorben sein sollte – aber nur auf den Namen des Erben, der Erbschaftserwerber – falls die Erbschaft oder ein Erbteil veräußert worden …Ansehen
Steuerlexikon Erbe … Wer Erbe ist, wird testamentarisch durch den Erblasser bestimmt oder ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften (§§ 1924 ff., 2064 ff. BGB). Vom Erben ist der Pflichtteilsberechtigte abzugrenzen, dem aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auch ohne testamentarische Verfügung ein Pflichtteil vom Vermögen des Erblassers zusteht. Erwerber einer Erbschaft sind Schuldner der Erbschaftsteuer. …Ansehen
Steuerlexikon Schenkungsteuer … Folgende Zuwendungen unterliegen zum Beispiel der Schenkungsteuer: die Bereicherung, die ein Ehegatte beim Vereinbaren der Gütergemeinschaft erfährt, die Abfindungen für einen Erbverzicht, Zahlungen an ein nichteheliches Kind im Rahmen eines vorzeitigen Erbausgleiches, Zuwendungen, die vor Eintritt des Nacherbfalles an den Nacherben erfolgen. (Ein Nacherbe ist ein Erbe, der erst dann Erbe wird, nachdem zunächst der Vorerbe Erbe geworden und dann gestorben ist.) …Ansehen
Steuerlexikon Erbschaftsteuer / Betriebsvermögen - Definition und Erklärung … Der Verschonungsabschlag wird nur gewährt, wenn das Betriebsvermögen mindestens fünf Jahre nach dem Erbfall im Eigentum des oder der Erben verbleibt. Zudem muss die Ausgangslohnsumme über fünf Jahre 400 % betragen. Diese Lohnsummenregelung gilt nur bei mehr als 20 Beschäftigten. …Ansehen
Steuerlexikon Beerdigungskosten … Für Erbfallkosten (hierzu gehören auch die Beerdigungskosten) kann ein Pauschbetrag von 10.300,– € abgezogen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf. Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der Einzelnachweise. Tragen mehrere Erben die angefallenen Aufwendungen gemeinsam, wird die Pauschale nach dem jeweiligen Erbanteil unter den Erben aufgeteilt. …Ansehen
Steuerlexikon Erbengemeinschaft … Das BMF-Schreiben vom 14.03.2006 erörtert die ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung. → mehr Informationen: Rechte und Pflichten von Erben und Erbengemeinschaften …Ansehen
Steuerlexikon Erbschaftsteuer / Bewertung … Erhält ein Begünstigter (Beschenkter, Erbe) innerhalb von 10 Jahren Vermögensvorteile von derselben Person, so sind diese Erwerbe zusammen zu rechnen und in der Summe der Besteuerung zu unterwerfen. Steuerfolgen ergeben sich, wenn der anzuwendende Freibetrag überschritten wird. Mit dem ErbStRG ist eine sogenannte Mindesterbschaftsteuer eingeführt wurden. …Ansehen