Unsere Bücher - Finanz- & Steuerratgeber

Aktuelle Ratgeber

  • Wenn Schüler und Studenten jobben

    Immer mehr Schüler und Studenten verdienen sich einige Extra-Euro mit einem Nebenjob. Vor allem in den Schul- und Semesterferien wird eine Frage aktuell: Wie behandeln Finanzamt und Sozialversicherung den Verdienst? Nur wenn Sie die Antwort kennen, können Sie dafür sorgen, dass möglichst viel von dem hart verdienten Lohn in der eigenen Tasche landet und beim Kindergeld nichts anbrennt.

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  • Leasing-Fahrzeuge: Steuerliche Vorteile kennen und nutzen

    Immer mehr Geschäftswagen werden nicht gekauft, sondern geleast. Wenn Sie sich mit den steuerlichen Vorschriften für Leasing-Fahrzeuge auskennen, haben Sie sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem mit der zu Beginn des Vertrags üblichen Sonderzahlung in Höhe von mehreren Tausend Euro können Sie hervorragend Ihren Gewinn beeinflussen. Denn bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die Sonderzahlung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar. Allerdings wird die Sonderzahlung bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten zeitanteilig auf die Nutzungsdauer des Leasing-Vertrags verteilt, wodurch die Kostendeckelung kaum noch zum Zuge kommt. 

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  • Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen

    Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.

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  • Fahrtenbuch richtig führen: So erfassen Sie die Privatnutzung Ihres Geschäftswagens

    Viele Selbstständige haben einen Betriebs-Pkw, also einen Geschäftswagen, der zwar überwiegend für betriebliche Zwecke, aber auch privat, genutzt wird. Da die gesamten Kosten des Betriebs-Pkw als Betriebsausgaben angesetzt werden, muss der Teil, der eigentlich privat verursacht ist, wieder neutralisiert werden. Die Ermittlung des Privatanteils erfolgt am einfachsten pauschal mit der 1 %-Methode.

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  • Gewinnermittlung: Grundlagen für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Bei der Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Zufluss-/Abflussprinzip zu beachten. Danach wirken sich betriebliche Vorgänge erst auf den Gewinn aus, wenn es zu einer Einnahme oder Ausgabe, also einem Zufluss oder Abfluss von Geld kommt. Demnach gehen in die EÜR eines Kalenderjahres grundsätzlich nur solche Einnahmen und Ausgaben ein, die im Zeitraum 1.1. bis 31.12. des Jahres tatsächlich angefallen sind.

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  • Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt

    Gründen Sie einen Gewerbebetrieb und erzielen somit gewerbliche Einkünfte, muss der Betrieb unmittelbar nach Eröffnung beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung beim Finanzamt ist allerdings immer Pflicht, unabhängig davon, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird.

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  • Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält

    Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.

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  • Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen

    Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.

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  • Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen

    Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere Unternehmen!

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  • Geschäftswagen - Laufende Kosten, Entnahme und Verkauf

    Alle durch einen betrieblichen Pkw verursachten Kosten gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben – denn diese Kosten sind betrieblich veranlasst. Einen guten Überblick gibt Ihnen hier das ABC der abziehbaren Kfz-Kosten.

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