Unsere Bücher - Finanz- & Steuerratgeber

Aktuelle Ratgeber

  • Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über das Fahrtenbuch ermitteln

    Nutzt ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich, so muss er die private Nutzung nach der 1 %-Methode versteuern. Dieses pauschale Verfahren kann jedoch zu weit überhöhten Privatanteilen führen. Solch ungerechten Ergebnissen entgehen Sie nur, indem Sie ein Fahrtenbuch führen, das vom Finanzamt als ordnungsgemäß eingestuft wird. Dann wird die private Nutzung nicht pauschal, sondern mit den auf die Privatfahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Kosten angesetzt.

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  • Gewinnermittlung: Grundlagen für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Bei der Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Zufluss-/Abflussprinzip zu beachten. Danach wirken sich betriebliche Vorgänge erst auf den Gewinn aus, wenn es zu einer Einnahme oder Ausgabe, also einem Zufluss oder Abfluss von Geld kommt. Demnach gehen in die EÜR eines Kalenderjahres grundsätzlich nur solche Einnahmen und Ausgaben ein, die im Zeitraum 1.1. bis 31.12. des Jahres tatsächlich angefallen sind.

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  • Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt

    Gründen Sie einen Gewerbebetrieb und erzielen somit gewerbliche Einkünfte, muss der Betrieb unmittelbar nach Eröffnung beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung beim Finanzamt ist allerdings immer Pflicht, unabhängig davon, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird.

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  • Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält

    Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.

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  • Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen

    Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.

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  • Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen

    Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere Unternehmen!

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  • Geschäftswagen - Laufende Kosten, Entnahme und Verkauf

    Alle durch einen betrieblichen Pkw verursachten Kosten gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben – denn diese Kosten sind betrieblich veranlasst. Einen guten Überblick gibt Ihnen hier das ABC der abziehbaren Kfz-Kosten.

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  • Einlagen und Entnahmen

    Vor allem bei Existenzgründern sind Finanzmittel oft knapp und Investitionen nur in engen Grenzen möglich. Oft werden daher private Vermögensgegenstände für betriebliche Zwecke genutzt. Am weitesten verbreitet ist die Nutzung eines privaten Pkw. Was viele Selbstständige nicht wissen: Die Ausgaben, die durch die betriebliche Verwendung von Privatvermögen entstehen, können als Betriebsausgaben erfasst werden (Aufwandseinlage).

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  • Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen

    Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue

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  • Ehrenamt: Pauschalen und andere Steuererleichterungen

    2.400,00 € sind jährlich steuerfrei, wenn es sich dabei um Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich handelt. Das ist der sogenannte Übungsleiterfreibetrag .

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