Verzicht auf Kleinunternehmer-Regelung durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung?

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Bei einem Vorjahresumsatz bis zu 17.500 € unterliegt ein Selbstständiger der Kleinunternehmer-Regelung und braucht dann keine Umsatzsteuer zu zahlen. Der mögliche Verzicht sollte gut überlegt sein.

Ein Selbstständiger kann auch durch sogenanntes schlüssiges Handeln auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten. Es ist demnach nicht immer erforderlich, den Verzicht ausdrücklich zu erklären. Gibt ein Unternehmer dem Finanzamt zum Beispiel unaufgefordert eine Umsatzsteuererklärung ab und sind dort alle steuerbaren Umsätze des Jahres eingetragen, kann das Finanzamt diesen Schritt zu Recht als Verzichtserklärung verstehen.

Was aber, wenn in der Steuererklärung nicht sämtliche Umsätze des Unternehmers aufgeführt sind, die im Jahr erzielt wurden? In diesem Fall ist die Sachlage nicht eindeutig. Der Schluss Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist dann nicht zulässig, weil der Wille des Selbstständigen aus der vorgenommenen Handlung nicht eindeutig hervorgeht.

Das Finanzamt muss in einem solchen Fall nachfragen, welche Absicht der Unternehmer verfolgt. Erst wenn dieser dann ausdrücklich erklärt, im betreffenden Jahr auf den Kleinunternehmer-Status verzichten zu wollen, darf das Finanzamt von einem regelbesteuerten Unternehmer ausgehen (FG Köln vom 26.6.2012, 3 K 2961/07 ; Az. der Revision XI R 31/12).

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