Existenzgründung

Existenzgründung

Mit Unternehmensgründungen sind große persönliche Hoffnungen verbunden. Damit sich diese Hoffnungen erfüllen, sollten Existenzgründer sich nicht scheuen, eine professionelle Gründungsberatung durch Fachleute in Anspruch zu nehmen. Sie vermitteln nicht nur dringend notwendiges Fachwissen, sondern öffnen auch den Weg zu öffentlich geförderten Existenzgründungsdarlehen: Staatliche Mittel werden nämlich oft nur dann gewährt, wenn der Existenzgründer das Gutachten eines Fachmanns vorlegen kann, wonach sein Vorhaben eine tragfähige Existenz verspricht (Tragfähigkeitsbescheinigung). Und zu einem solchen Gutachten kommt man eben nur über die Existenzgründungsberatung von dazu geeigneten Institutionen oder Personen.

Der Staat fördert Existenzgründungen mit:
  • günstigen Darlehen,
  • Bürgschaften für nicht abgesicherte Fremdmittel und
  • Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Eine förderungsfähige Existenzgründungsberatung liegt vor,
  • wenn sie vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit durchgeführt wird. Dazu gehört neben der Gründung eines Unternehmens auch die Übernahme;
  • wenn der Berater über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt (unbedingt vorher bestätigen lassen!). Außerdem muss der Berater oder das Beratungsunternehmen über 50 % seines Umsatzes durch Unternehmensberatungen erzielen;
  • wenn dabei geklärt wird, ob und wie das Vorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann. Das Beratungsergebnis muss in einem schriftlichen Beratungsbericht wiedergegeben werden.

In der Beratung werden nach einer Analyse des Vorhabens Schwachstellen aufgezeigt. Der Existenzgründer erhält konkrete Handlungsempfehlungen und erfährt, wie er die notwendigen Verbesserungen am besten in der betrieblichen Praxis umsetzt.

Am besten ist es, wenn sich Gründungswillige bereits einige Monate vor der geplanten Betriebseröffnung um die Beschaffung von Informationen kümmern und sich möglichst zuerst allgemeine Informationen holen, bevor sie zu einer Einzelberatung gehen.

Tipp: Kosten, die durch die Informationssuche entstehen, können bereits als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn der Betrieb erst im Folgejahr eröffnet. Dazu gehören z.B. Seminargebühren, Bücher, Eintrittskarten, Fahrtkosten usw.
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