Kleine Unternehmen und Freiberufler: Wirtschaftsministerium zahlt Beratung

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ACHTUNG:

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat für das Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen mehr Anträge erhalten als an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden konnte.

Wie das BFAF mitteilt, sind aufgrund der großen Nachfrage die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft. Es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt.

Daher können vorerst nur Anträge bewilligt und die Förderung an den Berater ausgezahlt werden, die bereits eine Inaussichtstellung erhalten haben. Die Voraussetzungen hierfür sind außerdem, dass Sie einen förderfähigen Verwendungsnachweis eingereicht haben und ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Wenn Sie noch keine Inaussichtstellung erhalten haben, werden Sie ggf. in den kommenden Monaten in einem Nachrückverfahren berücksichtigt. Auch in diesem Fall gilt, dass ausreichend Haushaltsmittel vorhanden sein müssen. 

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro – es muss kein Eigenanteil gezahlt werden!

Welche Art von Beratung wird bezahlt?

Das Förderprogramm mit dem Namen »Förderung unternehmerischen Know-hows« fasst die bisherigen Programme »Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung«, »Gründercoaching Deutschland«, »Turn-Around-Beratung« und »Runder Tisch« zusammen.

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Dazu gehören zum Beispiel

  • Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie

  • (Folge-)Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht aber die Umsatzsteuer.

Wer kann die Kostenübernahme beantragen?

Die »Förderung unternehmerischen Know-hows« richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die bereits gegründet sind, also:

  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind,

  • Bestandsunternehmen, das sind Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung und

  • Unternehmen, die sich (beispielsweise wegen der Corona-Krise) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter.

Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Beratungen vor einer Gründung (Existenzgründungsberatungen) können mit diesem Programm nicht bezuschusst werden.

Der Zuschuss beträgt abweichend für alle von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 4.000 Euro.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen,

  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen,

  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen sowie

  • gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Wo kann der Zuschuss beantrag werden?

Zuständig für die Umsetzung des Programms »Förderung unternehmerischen Know-hows« ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Alle Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können daher nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden, die Sie über diesen Link erreichen.

Die Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.

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(MB)

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