Muster: Vermieterbescheinigung

Als Vermieter müssen Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Person (z. B. Hausverwaltung) die Anmeldung Ihres neuen Mieters dem zuständigen Einwohnermeldeamt gegenüber bestätigen. Das ist die sogenannte Vermieterbescheinigung oder Vermieterbestätigung. Offiziell heißt das Dokument »Wohnungsgeberbestätigung«.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist grundsätzlich nur beim Einzug und für die Anmeldung bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Nur wenn Ihr (bisheriger) Mieter ins Ausland umziehen und sich in Deutschland komplett abmelden möchte, müssen Sie ihm auch über den Auszug einen Bestätigung ausstellen.

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