Abschnitt V 34.5 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

VI. – Abzweigung und Erstattung → V 34 – Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt V 34.5 DA-KG – Verzinsung von Erstattungsansprüchen

1Erstattungsansprüche der Träger der Sozial- und Jugendhilfe sowie der Kriegsopferversorgung gem. § 74 Abs. 2 EStG i. V. m. § 104 SGB X sind zu verzinsen, wenn diese Träger die Verzinsung im Einzelfall ausdrücklich verlangen. 2Die Verzinsung ist auf Vorleistungen beschränkt (vgl. § 108 Abs. 2 SGB X). 3Eine Verzinsung laufender Erstattungsansprüche ist ausgeschlossen.