Abschnitt V 17.4 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
IV. – Korrektur von Kindergeldfestsetzungen → V 17 – Aufhebung oder Änderung aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 AO
Abschnitt V 17.4 DA-KG – Korrekturzeitraum
Die Aufhebung oder Änderung des betroffenen Bescheides kann sowohl mit Wirkung für die Vergangenheit als auch mit Wirkung für die Zukunft erfolgen.