Abschnitt S 2.1.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

Kapitel S – Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten → S 2 – Tatbestände des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt S 2.1.2 DA-KG – Täterschaft und Teilnahme

1Sind an der Tat mehrere Personen beteiligt, ist für jede Person zu prüfen, welche Rolle sie bei der Tat eingenommen hat. 2Eine Täterschaft liegt nur vor, wenn die Person auf die Tatausführung direkt Einfluss nehmen kann (Tatherrschaft) und die Tat als eigene will (Täterwille).