Abschnitt R 5.4 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
II. – Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren → R 5 – Durchführung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens
Abschnitt R 5.4 DA-KG – Ausschlussfrist (Präklusionsfrist)
1Im Kindergeldverfahren ist von der Anwendung des § 364b AO abzusehen. 2§ 364b AO soll dem Missbrauch des außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens zu rechtsbehelfsfremden Zwecken entgegenwirken und findet insbesondere in Einspruchsverfahren, die eine Steuerfestsetzung aufgrund einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen betreffen, Anwendung.