Abschnitt O 2.6 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
Kapitel O – Organisation → O 2 – Familienkassen
Abschnitt O 2.6 DA-KG – Vordrucke
1Die Familienkassen haben Vordrucke nach den vom BZSt vorgegebenen Mustern in inhaltlich unveränderter Form bei der Durchführung des Familienleistungsausgleichs zu verwenden. 2In den Vordrucken "Antrag auf Kindergeld" und "Anlage Kind zum Kindergeldantrag" sind weder inhaltliche noch sonstige Änderungen zulässig. 3Die Vordrucke sind über das Informations- und Lernsystem LernCULtur abrufbar.