Mehr Kindergeld: Bundesrat stimmt Familienentlastungsgesetz zu
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Der Bundesrat hat heute dem Familienentlastungspaket zugestimmt. Darin geht es um höheres Kindergeld sowie einen Anstieg der Kinderfreibeträge und des Grundfreibetrags.
Mehr Kindergeld ab Juli 2019
Ab Juli 2019 wird das Kindergeld um zehn Euro pro Kind und Monat angehoben. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird bereits ab Januar angepasst: Er steigt ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro sowie ab 1. Januar 2020 um weitere 192 Euro auf dann 7.812 Euro.
Grundfreibetrag wird erhöht
Der Grundfreibetrag von derzeit 9.000 Euro jährlich steigt im nächsten Jahr auf 9.168 Euro an, 2020 dann auf 9.408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.
Ausgleich der kalten Progression
Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.
So geht es jetzt weiter
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden in Kraft treten.