Kein Elterngeld bei Wohnsitz im Ausland

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Elterngeld gibt es im Ausland nur unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, damit hat sich das Landessozialgericht Hessen beschäftigt.

Der dort entschiedene Fall betrifft einen Postbeamten, der mit seiner schwangeren Frau in deren Heimat USA reiste und fortan dort lebte; seine Wohnung in Deutschland löste er auf. Im Jahr des Umzugs sowie zwei Jahre später wurde er Vater – und beantragte Elterngeld.

Die Anträge wurden abgelehnt mit der Begründung, dass er keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habe. Zu Recht, wie das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt bestätigte (Urteil vom 24.1.2020, Az. L 5 EG 9/18).

Wann kann man im Ausland Elterngeld bekommen?

Der Bezug von Elterngeld im Ausland ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Vorübergehende Abordnung oder Versetzung ins Ausland,

  • Tätigkeit für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung.

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(MB)

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