Inkasso-Service der Familienkassen unzulässig?

 - 

Die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen bearbeitet bundesweit alle Inkasso-Fälle, die Kindergeld betreffen. Nach der Auffassung des FG Düsseldorf ist sie dazu aber gar nicht berechtigt.

Das geht aus einem Gerichtsbescheid hervor, den das FG Düsseldorf in folgendem Fall erließ:

Ein Vater wurde von der für seinen Wohnort zuständigen Familienkasse aufgefordert, zu Unrecht ausgezahltes Kindergeld zurückzuzahlen. Der Vater beantragte die Zahlung in Raten, sein Antrag auf Stundung des Rückzahlungsbetrags wurde jedoch durch den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen abgelehnt.

Die Richter des FG Düsseldorf erklärten, diese Behörde sei für die Entscheidung über den Stundungsantrag nicht zuständig gewesen. Zwar könne der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmte Zuständigkeiten selbst regeln, eine Übertragung der Zuständigkeit für Entscheidungen im Erhebungsverfahren für den Familienleistungsausgleich auf die Behörde in Recklinghausen sei aber nicht erfolgt. Über den Stundungsantrag des hier betroffenen Vaters hätte nur "seine" Familienkasse entscheiden dürfen.

Inzwischen wurde gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Jetzt muss der BFH über den Fall entscheiden (FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 14.5.2019, Az. 10 K 3317/18 AO; BFH-Az.: III R 36/19).

Weitere News zum Thema
  • [] Die Kosten für einen Prozess zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt können in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte über dem Existenzminimum hat. mehr

  • [] Pflegeeltern bekommen zwar Elternzeit, aber kein Elterngeld. Das soll sich ändern, sagt der Bundesrat, und hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern. mehr

  • [] Wer sein im Ausland lebendes volljähriges Kind finanziell unterstützt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt prüft, ob eine konkrete Unterhaltsverpflichtung besteht. Dies gilt nicht nur für Drittstaaten, sondern auch dann, wenn das Kind in einem anderen mehr

Weitere News zum Thema