Dauerthema: Können Sie die Kosten für eine Tageszeitung absetzen?

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Lehrer und auch viele Angestellte sind für ihre berufliche Tätigkeit auf die Lektüre einer Tageszeitung angewiesen. Die Finanzämter aber lehnen eine Anerkennung der Kosten hierfür ab. Ein Lehrer aus Baden-Württemberg, der seine Tageszeitung zur Unterrichtsvorbereitung nutzt, wollte sich damit nicht abfinden und zog bis vor den Bundesfinanzhof.

Doch auch die obersten Steuerrichter zeigten wenig Verständnis: Aufwendungen für den Bezug einer regionalen oder überregionalen Tageszeitung zählen zu den privaten Lebenshaltungskosten und sind deshalb nicht abzugsfähig.

Nach objektiven Kriterien kann nicht bestimmt werden, in welchem Umfang die Zeitung beruflich und privat genutzt wird. Deshalb ist es leider auch nicht möglich, zumindest einen beruflichen Anteil geltend zu machen (BFH-Beschluss vom 7. 4.2005, Az. VI B 168/04).

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