Corona: Sind die Kosten für Schutzmasken absetzbar?
Nur in Ausnahmefällen können Masken steuerlich absetzbar sein.

Corona: Sind die Kosten für Schutzmasken absetzbar?

 - 

Seit Frühjahr 2020 sind sie in unserem Alltag präsent – Schutzmasken, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen. Sind die Kosten dafür in der Steuererklärung ansetzbar?

Zu dieser Frage hat sich nun die Finanzverwaltung geäußert:

Grundsätzlich sind Aufwendungen für den Erwerb von (Atem-)Schutzmasken und Antigen-Selbsttests typischerweise Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) und damit steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Sie sind weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

Ausnahme: Von Ihnen getragene Aufwendungen für Schutzmasken, die Sie für die berufliche Nutzung anschaffen – z.B. aufgrund der Vorgaben des Arbeitgebers –, sind als Werbungskosten absetzbar. Unschädlich ist, wenn die Schutzmasken auch auf dem Weg zur Arbeit getragen werden (Verfügung der OFD Frankfurt vom 23.6.2021).

Corona und der Einfluss auf die Steuererklärung: Kostenlose Steuertipps für Arbeitnehmer und ihre Steuererklärung während der Corona-Pandemie!

 

» weiterlesen: Corona-bedingte Steueränderungen zur Steuererklärung 2020 und 2021

(AI)

Weitere News zum Thema
  • [] Direkt gefördert wird die Altersteilzeit (ATZ) schon seit 2009 nicht mehr. Trotzdem gibt es sie noch, und das Modell erfreut sich nach wie vor einiger Beliebtheit. Die Zahl derjenigen, die vor ihrer gesetzlichen Rente zuletzt in Altersteilzeit waren, mehr

  • [] Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich näher damit beschäftigt, wann bei einem Leiharbeitnehmer der berufliche Einsatzort eine erste Tätigkeitsstätte ist, und dabei auch Grundsätzliches klargestellt. mehr

  • [] Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Wer mit dem Taxi zum Arbeitsplatz fährt, kann daher in der Steuererklärung bei den Werbungkosten nur die Entfernungspauschale geltend machen. mehr

Weitere News zum Thema