Vergleichsmiete

Die Vergleichsmiete (ortsübliche Miete) ist die Miete, die für eine nach Baujahr, Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbare Wohnung üblich ist.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. R 8.1 LStR

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