Vergleichsmiete
Die Vergleichsmiete (ortsübliche Miete) ist die Miete, die für eine nach Baujahr, Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbare Wohnung üblich ist.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 8.1 LStR
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