Progressionsvorbehalt-Rechner - Steuer bei Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld) sind zwar steuerfrei. Werden in einem Kalenderjahr jedoch steuerpflichtige Einkünfte und steuerfreie Lohnersatzleistungen bezogen, muss man am Ende des Jahres vielleicht mehr Steuern zahlen, als gedacht.

Mit unserem Rechner kannst du berechnen, wie hoch die Steuerbelastung durch deine Lohnersatzleistung ist.

 

Progressionsvorbehalt berechnen

 

 

INHALT

 

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt ist ein Mittel, mit dem der Fiskus Einnahmen berücksichtigen kann, für die du (in Deutschland) keine Einkommensteuer bezahlst.  § 32b Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt, dass ein besonderer Steuersatz greift, wenn ein Steuerpflichtiger zu seinem zu versteuernden Einkommen weitere Einkünfte hinzuverdient. Der Progressionsvorbehalt sorgt also dafür, dass eigentlich steuerfreie Einnahmen doch versteuert werden müssen.

 

Bei welchen Einkünften greift der Progressionsvorbehalt?

Anwendung findet der Progressionsvorbehalt bei vielen Sozialleistungen:

  • Arbeitslosengeld I (ALG I)
  • Eingliederungshilfe
  • Elterngeld
  • Insolvenzgeld
  • Krankengeld vom gesetzlichen Versicherer
  • Kurzarbeitergeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Übergangsgeld
  • Verletztengeld

Außerdem unterliegen Einkünfte aus dem Ausland dem Progressionsvorbehalt. Auch für Rentenbezüge kann der Progressionsvorbehalt greifen. Etwa dann, wenn ein Partner Renteneinkünfte bezieht, während der andere zusätzlich zum regulären Einkommen steuerfreie Zuverdienste hat.

 

Wie berechnet sich der Progressionsvorbehalt?

Die Berechnung des Progressionsvorbehalts ist ganz einfach - hier ein Beispiel: Hast du ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000 Euro im Jahr 2026, dann entfallen auf diese Einkünfte 6.216 Euro Einkommensteuer.

1. Schritt bei der Berechnung des Progressionsvorbehalts

Beziehst du jetzt jedoch noch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld oder steuerfreie Einkünfte aus dem Ausland in der Höhe von beispielsweise 5.000 Euro, muss man diesen Betrag zum Einkommen addieren. Insgesamt kommst du nun auf ein Jahreseinkommen von 41.000 Euro.

2. Schritt bei der Berechnung des Progressionsvorbehalts

Um den Progressionsvorbehalt zu bestimmen, muss man nun den Steuersatz für Einkommen von 41.000 Euro bestimmen. Dieser liegt 2026 bei 19,1%, also einem theoretischen Steuer-Betrag von 7.828 Euro. Da diese 41.000 Euro ja auch steuerfreie Einkünfte enthalten und eben nicht vollständig versteuert werden, wird nun im letzten Schritt der Steuersatz von 19,1% auf die steuerpflichtigen Einkünfte von 36.000 Euro angewendet. Du zahlst also 6.880 Euro Einkommensteuer statt 6.216 Euro.

Zur Ermittlung stellen wir auf unseren Seiten die jährlich aktualisierten Lohnsteuertabellen bereit. Mit Hilfe der Lohnsteuertabelle für das entsprechende Jahr  kannst du so für die Gesamtsumme deiner Einkünfte die Höhe deiner Einkommensteuer ermitteln.  Für eine genaue, einfachere Berechnung steht dir oben unser Progressionsvorbehaltsrechner zur Verfügung.

 

Häufige Fragen zum Progressionsvorbehalt

Muss ich wegen des Progressionsvorbehalts eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Wer im Kalenderjahr Lohnersatzleistungen erhalten hat, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, ist in der Regel verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Sind Lohnersatzleistungen selbst steuerpflichtig?

Nein. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld sind steuerfrei. Sie erhöhen jedoch über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges steuerpflichtiges Einkommen.

Wird der Progressionsvorbehalt automatisch vom Finanzamt berücksichtigt?

Ja. Der Progressionsvorbehalt wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch berechnet, sobald die entsprechenden Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angegeben sind.

Erhöht der Progressionsvorbehalt die Steuern?

Nicht immer sorgt der Progressionsvorbehalt dafür, dass du höhere Steuern bezahlen musst. Zwar fallen Zusatzleistungen, die vielfach zunächst steuerfrei sind, in eine höhere Progressionsstufe, sodass sich die Besteuerung erhöht. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, in dem der Progressionsvorbehalt die Besteuerung verringert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du mit ausländischen Kapitalanlagen Verluste erzielst oder zu viel erhaltene Sozialleistungen zurückbezahlen muss. Man spricht dann von einem negativen Progressionsvorbehalt.  

Fällt Kurzarbeitergeld unter den Progressionsvorbehalt?

Ja. Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld fallen unter den Progressionsvorbehalt. Das Kurzarbeitergeld wird ohne Steuerabzüge (brutto) ausbezahlt. Die Steuern werden dann erst bei der Steuererklärung errechnet und vom Beziehenden des Kurzarbeitergeldes eingefordert.

 

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Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 16. April 2026

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