Mindestlohnrechner- 2026: Stundenlohn, Monatslohn und Mindestvergütung einfach berechnen

Mit dem Mindestlohnrechner können Arbeitnehmer und Arbeitgeber schnell und zuverlässig prüfen, ob der Lohn dem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland entspricht. Der Rechner ermittelt auf Basis von Arbeitszeit, Stundenlohn und Zeitraum, ob die gesetzliche Mindestvergütung eingehalten wird.

 

Zusammenfassung

Ein Mindestlohnrechner ist ein Tool, das hilft, den gezahlten Lohn mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergleichen. Er eignet sich zum Beispiel für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Berater und schafft Klarheit bei variierenden Arbeitszeiten oder Gehältern. Die Berechnung erfolgt entweder über den Stundenlohn oder das Monatsgehalt, basierend auf den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Typische Anwendungsfälle sind Minijobs, Überstunden oder Prüfungen durch den Zoll. Der Rechner ist besonders sinnvoll zur Kontrolle von Gehaltsabrechnungen und zur Vermeidung von Rechtsverstößen.

 

Inhalt

 

Was ist ein Mindestlohnrechner?

Ein Mindestlohnrechner ist ein digitales Berechnungstool, mit dem überprüft werden kann, ob der gezahlte Lohn mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) entspricht. Er stellt den gezahlten Bruttoverdienst ins Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit.

 

Wozu braucht man einen Mindestlohnrechner?

Der Mindestlohnrechner hilft dabei, Rechtsverstöße zu vermeiden und Transparenz zu schaffen. Besonders bei schwankenden Arbeitszeiten oder Monatsgehältern ist nicht sofort ersichtlich, ob der effektive Stundenlohn tatsächlich den Mindestlohn erreicht.

Typische Gründe für die Nutzung:

  • Kontrolle der eigenen Gehaltsabrechnung
  • Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen
  • Vorbereitung auf Prüfungen durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

 

Wer kann den Mindestlohnrechner nutzen?

Der Mindestlohnrechner ist für viele Gruppen sinnvoll:

Arbeitnehmer

  • Minijobber
  • Teilzeitkräfte und Vollzeitkräfte
  • Aushilfen und Werkstudierende

Arbeitgeber

  • Kleine und mittelständische Unternehmen
  • Personalabteilungen
  • Selbstständige mit Beschäftigten

Weitere Nutzergruppen

  • Steuerberater
  • Lohnbuchhalter
  • Betriebsräte
  • Gewerkschaften

 

Mindestlohn berechnen: So geht‘s

Es kann zwischen zwei Berechnungsarten gewählt werden.

  • Entweder wird das Monatsgehalt bzw. Jahresgehalt anhand des Stundenlohns ermittelt.
  • Oder es wird der Stundenlohn anhand des Monatsgehalts oder Jahresgehalts berechnet.

 

Rechtsgrundlagen zum Mindestlohn in Deutschland

Die gesetzliche Grundlage für den Mindestlohn ist das Mindestlohngesetz (MiLoG). Maßgeblich sind insbesondere folgende Vorschriften:

Zusätzlich relevant:

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) zur Arbeitszeitdokumentation

 

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (2025: 12,82 Euro).

Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die monatliche Höchstgrenze für die Verdienstgrenze bei Minijobs: Minijobber dürfen 2026 monatlich 603 Euro verdienen (2025: 556 Euro).

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs 2027 steigt auf 633 Euro.

 

Mindestlohn berechnen: Typische Anwendungsfälle

Ein Mindestlohnrechner wird häufig genutzt

  • zur Überprüfung von Minijobs
  • bei Pauschalgehältern
  • bei Überstunden
  • bei Praktika mit Mindestlohnpflicht
  • bei Prüfungen durch den Zoll

 

Weiterführende Ratgeber

Praxiswissen Arbeitgeber: Rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

Minijob: Was Arbeitgeber beachten müssen

 

>FAQ – Häufige Fragen zum Mindestlohnrechner

Was berechnet der Mindestlohnrechner genau?

Der Mindestlohnrechner ermittelt aus Bruttolohn und Arbeitszeit den effektiven Stundenlohn und zeigt, ob die gesetzliche Lohnuntergrenze nach Mindestlohngesetz (MiLoG) eingehalten wird.

Für wen ist der Mindestlohnrechner sinnvoll?

Der Rechner ist sinnvoll für Arbeitnehmer (z.B. Minijob, Teilzeit, Aushilfe) und für Arbeitgeber, die schnell prüfen möchten, ob Vergütung und Arbeitszeit zusammen den gesetzlichen Mindestlohn erfüllen.

Gilt der Mindestlohn auch bei einem festen Monatsgehalt?

Ja. Entscheidend ist, ob das Monatsgehalt im Verhältnis zu den tatsächlich geleisteten Stunden mindestens den gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde ergibt.

Zählen Zuschläge und Sonderzahlungen beim Mindestlohn mit?

Ob Zuschläge oder Sonderzahlungen anrechenbar sind, hängt vom Zweck der Zahlung ab. Für die Mindestlohnprüfung ist maßgeblich, ob die Zahlung die normale Arbeitsleistung vergütet oder einen besonderen Zweck erfüllt.

Welche Rechtsgrundlagen regeln den gesetzlichen Mindestlohn?

Die Grundlage ist das Mindestlohngesetz (MiLoG). Besonders wichtig sind § 1 MiLoG (Mindestlohn), § 3 MiLoG (Unabdingbarkeit) und § 9 MiLoG (Mindestlohnkommission).

 

Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 11. Februar 2026

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