[] … Das Finanzamt darf Steuerbescheide, die wegen Liebhaberei bei einer Ferienwohnung vorläufig ergangen waren, nicht mehr zulasten des Steuerpflichtigen ändern, wenn alle für die Beurteilung notwendigen Tatsachen schon seit mehreren Jahren festgestanden haben. Das entschied das FG Münster im Fall eines Ehepaares, das eine Ferienwohnung besaß, die sowohl selbst genutzt als auch vermietet wurde. Letztendlich zahlte das Ehepaar bei der Immobilie aber drauf und machte ab 1998 entsprechende Werbungskostenüberschüsse …