[] … Wenn Du keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, aber mehrere Minijobs, dann wird trotzdem für einen 520-Euro-Job Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einbehalten. Und das, obwohl häufig letztlich gar keine Lohnsteuer anfällt! Die zu viel bezahlte Steuer bekommst Du nach Ablauf des Jahres zurück, wenn Du eine Steuererklärung abgibst. …