[] … Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg, und auch der BFH erklärte, dass es sich bei der Prämienzahlung um eine Beitragsrückerstattung handelt, die die Vorsorgeaufwendungen des Steuerpflichtigen mindert. Der BFH begründet dies damit, dass sich durch die Prämie die wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen reduziere. Die wirtschaftliche Belastung sei aber wesentliche Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug. …