[] … Wer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber vermietet, kann Werbungskosten geltend machen – allerdings nur dann, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt, so der BFH. Ob der Kläger im zu entscheidenden Sachverhalt einen Gesamtüberschuss erzielen kann, muss nun die Vorinstanz ermitteln, denn der BFH hat den Fall an diese zurückverwiesen. Um diesen Sachverhalt ging es: Die Kläger sind Eigentümer eines Gebäudes, das sie im Obergeschoss …