Produkt Pflegekräfte aus dem Ausland: So geht es ganz einfach … Für diesen als zumutbare Eigenbelastung nicht berücksichtigten Betrag kann A die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Steuer-Erstattung beträgt dann 500,– € (20 % von 2.500,– €). …Ansehen
Produkt Rechte und Ansprüche des Pflegenden … Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen (z.B. durch die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes) können unter Umständen als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG). Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit begünstigt. Es reicht aus, wenn Dienstleistungen zur Grundpflege oder zur Betreuung in Anspruch genommen werden. …Ansehen
News & Ratgeber Welche Unterlagen brauchen Sie für die Steuererklärung? [10.07.2017] … Gehstock, Rollator oder Stützstrümpfe), Quittungen für Zuzahlungen bei Brillen und Hörgeräten, Übersicht zu Zuzahlungen bei ärztlich verordneten Medikamenten (wenn Sie eine Kundenkarte Ihrer Apotheke haben, können Sie sich vom Apotheker eine Liste aller Medikamentenzahlungen des betreffenden Jahres ausdrucken lassen), Rechnungen und Überweisungsnachweise bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – wenn Sie zur Miete wohnen, tauchen einige dieser Kosten in der Nebenkostenabrechnung …Ansehen
News & Ratgeber Vereinfachte Steuererklärung für Rentner: Was ist das? [27.04.2017] … Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen geben jetzt einen neuen Papiervordruck heraus, auf dem Rentner und Pensionäre noch bestimmte Versicherungsaufwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbeträge sowie Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eintragen können. Damit sollen alle steuerlichen Pflichten erledigt sein – was wir bezweifeln, aber dazu später mehr! …Ansehen
Steuerlexikon Haushaltsnahe Dienstleistung … Haushaltsnahe Aufwendungen kann der Steuerpflichtige für in seinem Haushalt erbrachte Leistungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um einen Eigentümer handeln. Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls geltend machen. Die Aufwendungen tragen sie im Formular für haushaltsnahe Dienstleistungen ein. …Ansehen
Steuerlexikon Heimunterbringung … Rechtslage seit 01.01.2009: Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gem. 35a EStG werden steuerlich einheitlich mit 20 % der Aufwendungen und bis zu einem Jahresbetrag von 4.000,– € gefördert: Die beiden Pflegepauschbeträge nach § 33a Abs. 3 EStG entfallen und werden in § 35a EStG einbezogen. …Ansehen
Steuerlexikon Haushaltshilfe … Rechtslage seit 01.01.2009: Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gem. 35a EStG werden steuerlich einheitlich mit 20 % der Aufwendungen und bis zu einem Jahresbetrag von 4.000,– € gefördert: Die beiden Pflegepauschbeträge nach § 33a Abs. 3 EStG entfallen und werden in § 35a EStG einbezogen. …Ansehen
Steuerlexikon Freibetrag / Lohnsteuerkarte … Verluste aus der Vermietung einer Wohnung), Freibetrag für haushaltsnahe Hilfe oder Dienstleistungen. Für einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gibt es verschiedene Formulare. Einfacher ist der Antrag aber elektronisch mit der kostenlosen Testversion der SteuerSparErklärung (die gibt es für Mac und PC)! § 39 Abs. 1–2 EStG § 39a Abs. 2 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Umzugskosten … Die abzugsfähigen Speditionskosten sind auf dem Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung in der Rubrik »haushaltsnahe Dienstleistungen« einzutragen. Die Steuerermäßigung setzt jedoch den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstituts voraus (§ 35a Abs. 2 EStG). …Ansehen
Steuerlexikon Hilfe im Haushalt … Rechtslage seit 01.01.2009: Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gem. 35a EStG werden steuerlich einheitlich mit 20 % der Aufwendungen und bis zu einem Jahresbetrag von 4.000,– € gefördert. Die beiden Pflegepauschbeträge nach § 33a Abs. 3 EStG entfallen und werden in § 35a EStG einbezogen. …Ansehen