Steuerlexikon Haushaltsnahe Dienstleistung … Haushaltsnahe Aufwendungen kann der Steuerpflichtige für in seinem Haushalt erbrachte Leistungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um einen Eigentümer handeln. Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls geltend machen. Die Aufwendungen tragen sie im Formular für haushaltsnahe Dienstleistungen ein. …Ansehen
Steuerlexikon Heimunterbringung … Rechtslage seit 01.01.2009: Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gem. 35a EStG werden steuerlich einheitlich mit 20 % der Aufwendungen und bis zu einem Jahresbetrag von 4.000,– € gefördert: Die beiden Pflegepauschbeträge nach § 33a Abs. 3 EStG entfallen und werden in § 35a EStG einbezogen. …Ansehen
Steuerlexikon Haushaltshilfe … Rechtslage seit 01.01.2009: Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gem. 35a EStG werden steuerlich einheitlich mit 20 % der Aufwendungen und bis zu einem Jahresbetrag von 4.000,– € gefördert: Die beiden Pflegepauschbeträge nach § 33a Abs. 3 EStG entfallen und werden in § 35a EStG einbezogen. …Ansehen
Steuerlexikon Freibetrag / Lohnsteuerkarte … Verluste aus der Vermietung einer Wohnung), Freibetrag für haushaltsnahe Hilfe oder Dienstleistungen. Für einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gibt es verschiedene Formulare. Einfacher ist der Antrag aber elektronisch mit der kostenlosen Testversion der SteuerSparErklärung (die gibt es für Mac und PC)! § 39 Abs. 1–2 EStG § 39a Abs. 2 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Umzugskosten … Die abzugsfähigen Speditionskosten sind auf dem Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung in der Rubrik »haushaltsnahe Dienstleistungen« einzutragen. Die Steuerermäßigung setzt jedoch den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstituts voraus (§ 35a Abs. 2 EStG). …Ansehen
Steuerlexikon Hilfe im Haushalt … Rechtslage seit 01.01.2009: Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gem. 35a EStG werden steuerlich einheitlich mit 20 % der Aufwendungen und bis zu einem Jahresbetrag von 4.000,– € gefördert. Die beiden Pflegepauschbeträge nach § 33a Abs. 3 EStG entfallen und werden in § 35a EStG einbezogen. …Ansehen
Produkt Renten in der Steuererklärung - Korrekt gemacht und Geld gespart … Fällt Steuer an, kommt bei Rentnern oft noch eine Steuerermäßigung der Einkommensteuer nach § 35a EStG für haushaltsnahe Hilfen und Handwerkerleistungen in Betracht. Erzielen Sie und/oder Ihr Ehepartner zusätzlich zu Ihrer Rente weitere Einkünfte (zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, einer Betriebsrente oder einer Nebenbeschäftigung), hängt sehr viel davon ab, wie hoch diese Einkünfte sind und wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente(n) ist. …Ansehen
Arbeitshilfe Die vereinfachte Einkommensteuererklärung: Arbeitserleichterung für Durchschnitts-Steuerzahler … Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen können auch bei Verwendung der vereinfachten Steuererklärung geltend gemacht werden. Was und wer ist von der vereinfachten Einkommensteuererklärung ausgeschlossen? Die Beschränkung auf diese Einnahmen und Ausgaben bedeutet natürlich auch, dass Steuerzahler, die zusätzliche Einkünfte oder Kosten haben, von der verkürzten Version der Steuererklärung ausgeschlossen sind. …Ansehen
Arbeitshilfe Haushaltsnahe Dienstleistungen … Ob Handwerker, Gärtner, Putzfrau, Schornsteinfeger oder Pflegekraft, ob angestellt oder beauftragt – der Staat beteiligt sich mit 20 % an Ihren Kosten. Wichtig: Auch Mieter können diese Kosten ansetzen, Sie finden sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Das Beste: Die Beträge werden nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 35a EStG, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen … . – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.: 611-1 Normtyp: Gesetz § 35a EStG – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung …Ansehen