Gesetzliche Vorschriften Abschnitt A 20.2.2 DA-KG, Erstmalige Berufsausbildung … A 20.2.2 DA-KG – Erstmalige Berufsausbildung (1) 1Die Berufsausbildung ist als erstmalige Berufsausbildung anzusehen, wenn ihr keine andere abgeschlossene Berufsausbildung bzw. kein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgegangen ist. 2Wird ein Kind ohne entsprechende Berufsausbildung in einem Beruf tätig und führt es die zugehörige Berufsausbildung nachfolgend durch (nachgeholte Berufsausbildung), handelt es sich dabei um eine erstmalige Berufsausbildung. (2) Maßnahmen nach A 20.2.1 Abs. 2 Nr. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 16 SGB II, Leistungen zur Eingliederung … Leistungen zur Berufsausbildung nach dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts und Leistungen nach den §§ 48a und 54a Absatz 1 bis 5, 4. Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt, mit Ausnahme von Leistungen nach § 82 Absatz 5 und § 82a, und Leistungen nach den §§ 131a und 131b, 5. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 2 ArbZG, Begriffsbestimmungen … .: Müsste lauten: Berufsausbildung …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 2 AGG, Anwendungsbereich … Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg, 2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg, 3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 33 SGB II, Übergang von Ansprüchen … Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben, gegen ihre Eltern, 3. in einem Kindschaftsverhältnis zur oder zum Verpflichteten steht und a) schwanger ist oder b) ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreut. 2Der Übergang ist auch ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird. 3Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 50a SGB II, Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung … Ausbildungsvermittlung, 2. Zuverlässigkeit und Aktualität der Ausbildungsvermittlungsstatistik oder 3. Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt. 2Die zu diesen Zwecken übermittelten Daten sind spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu löschen. Eingefügt durch G vom 26. 7. 2016 (BGBl I S. 1824). Satz 1 geändert durch G vom 20. 11. 2019 (BGBl I S. 1626). …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 11a SGB II, Nicht zu berücksichtigendes Einkommen … nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie vergleichbare Leistungen der Begabtenförderungswerke; § 14b Absatz 2 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bleibt unberührt, 4. die Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch mit Ausnahme der Bedarfe nach § 64 Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches sowie 5. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften SGB II - Sozialgesetzbuch - Zweites Buch … Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung 74 (weggefallen) 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende 76 (weggefallen) 77 (weggefallen) 78 Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen 79 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts 80 (weggefallen) 81 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 15 AGG, Entschädigung und Schadensersatz … einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs mit dem Zugang der Ablehnung und in den sonstigen Fällen einer Benachteiligung zu dem Zeitpunkt, in dem der oder die Beschäftigte von der Benachteiligung Kenntnis erlangt. (5) Im Übrigen bleiben Ansprüche gegen den Arbeitgeber, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, unberührt. (6) Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 begründet keinen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, Berufsausbildungsverhältnisses …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 16h SGB II, Förderung schwer zu erreichender junger Menschen … Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann die Agentur für Arbeit Leistungen erbringen mit dem Ziel, die aufgrund der individuellen Situation der Leistungsberechtigten bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden, 1. eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden und 2. …Ansehen