Gesetzliche Vorschriften § 21 BAföG, Einkommensbegriff … « § 20 BAföG « Inhaltsübersicht BAföG » § 22 BAföG » § 21 BAföG Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Bundesrecht Abschnitt IV – Einkommensanrechnung Titel: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BAföG Gliederungs-Nr.: 2212-2 Normtyp: Gesetz § 21 BAföG – Einkommensbegriff (1) 1Als Einkommen gilt - vorbehaltlich des Satzes 3, der Absätze 2a, …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 11b SGB II, Absetzbeträge … Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die 1. eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung durchführen, 2. eine nach § 57 Absatz 1 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung, eine nach § 51 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen, 3. einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 16i SGB II, Teilhabe am Arbeitsmarkt … vermitteln kann oder die Förderung aus anderen Gründen beendet wird. 2Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sie oder er eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen kann, an einer Maßnahme der Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung zum Erwerb eines Berufsabschlusses teilnehmen kann oder nach Satz 1 abberufen wird. 3Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Arbeitnehmerin oder …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 10 AEntG, Anwendungsbereich … der Fähigkeiten aufweisen, deshalb vorübergehend oder auf Dauer der Hilfe durch andere bedürfen und körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. 4Keine Pflegebetriebe im Sinne des Satzes 2 sind Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 1 SGB II, Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende … Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und 3. Sicherung des Lebensunterhalts. Absatz 3 neugefasst durch G vom 26. 7. 2016 (BGBl I S. 1824). …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 18e SGB II, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt … gemeinsamen Einrichtungen Tätigkeiten zugewiesen worden sind. 2Sie sind unmittelbar der jeweiligen Geschäftsführerin oder dem jeweiligen Geschäftsführer zugeordnet. (2) 1Die Beauftragten unterstützen und beraten die gemeinsamen Einrichtungen in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. 2Hierzu zählen insbesondere Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 10 SGB II, Zumutbarkeit … Kindes angeboten wird, 4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, 5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht. (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil 1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde, 2. sie im Hinblick auf die Ausbildung …Ansehen
News & Ratgeber Arbeitslosigkeit: Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beachten? … Arbeitslos nach Ausbildung oder dualem Studium Als Auszubildende oder Studierende in einem Arbeitsverhältnis kann es passieren, dass du von deinem Arbeitgeber nach der bestandenen Prüfung nicht übernommen wirst und dich auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber begeben musst. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 56 SGB II, Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit … Satz 2 eingefügt durch G vom 26. 7. 2016 (BGBl I S. 1824); die bisherigen Sätze 2 bis 5 wurden Sätze 3 bis 6. (2) 1Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben. 2Die Agentur für Arbeit kann erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Einzelfall von der Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 befreien. 3Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte befreien, sofern die Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung hierdurch …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften Abschnitt A 20.2.1 DA-KG, Berufsausbildung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG … B. die Ausbildung zum Schiffsmechaniker nach der See-Berufsausbildungsverordnung); 3. die Ausbildung aufgrund der bundes- oder landesrechtlichen Ausbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen; 4. landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen; 5. die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung in anerkannten Berufsausbildungsberufen oder auf Grund von Regelungen der zuständigen Stellen in besonderen Ausbildungsberufen für Menschen mit Behinderung; 6. die Berufsausbildung …Ansehen