Steuerlexikon Dauernde Last … Nicht als dauernde Lasten gelten zum Beispiel Zahlungen aufgrund einer vorweggenommenen Erbfolge. Mit der Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG wird die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen über das Jahressteuergesetz 2008 auf seinen Kernbereich, die Übertragung von Betriebsvermögen Selbständiger in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft zurückgeführt. …Ansehen
Steuerlexikon Aktivierung … Aktivierungsfähig sind unter anderem: Abstandszahlungen eines Vermieters oder eines Grundstückserwerbers, Kosten für Abwasseranlagen, Anlaufkosten, Anzahlungen, Arbeitnehmerdarlehen, Betriebsstoffe, Bürgschaften, Damnum, Erbbaurechte, Fabrikgebäude, entgeltlich erworbener Firmenwert, unfertige Erzeugnisse, Schadensersatzansprüche, Umsatzsteuer aus erhaltenen Anzahlungen, Verpackungskosten. § 5 Abs. 1 EStG § 242 ff. HGB …Ansehen
Steuerlexikon Eigenheimzulage / Tod des Ehegatten … Rechtslage bis 31.12.2005: Erhält der überlebende Ehegatte durch den Erbfall das Miteigentum an der vormals gemeinsamen Wohnung, die durch Eigenheimzulage gefördert wird, so ist der bisherige Miteigentumsanteil zusammen mit dem hinzu erworbenen Anteil als ein Objekt zu behandeln. Dabei müssen bis zum Tod des Ehegatten die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung vorgelegen haben. Die auf den Miteigentumsanteil des toten Gatten entfallende Eigenheimzulage erhält der überlebende Ehegatte. …Ansehen
Steuerlexikon Steuerfestsetzung … Auch eine Erbengemeinschaft ist bezüglich der Erbschaftsteuer Gesamtschuldner. Von der Steuerfestsetzung kann abgesehen werden, wenn der Betrag, der festzusetzen ist, einen Betrag von 10,– € nicht überschreitet. Die Festsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen kann unterbleiben, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung einschließlich der Festsetzung in einem ungünstigen Verhältnis zu dem Betrag stehen. § 155 AO § 156 AO …Ansehen
Steuerlexikon Vorsteuerberichtigung … Erbbaurechten) und bei Gebäuden auf fremdem Boden verlängert sich der Berichtigungszeitraum auf zehn Jahre. Eine Änderung der Verhältnisse liegt unter anderem vor, wenn das noch verwendungsfähige Wirtschaftsgut vor Ablauf des maßgeblichen Berichtigungszeitraums veräußert wird oder das Wirtschaftsgut einer anderen Verwendung zugeführt wird. …Ansehen
Steuerlexikon Verschmelzung … Mit Urteil vom 10.05.2006 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Verschmelzung einer GmbH durch Übertragung ihres Vermögens auf eine Personengesellschaft rückwirkend zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer führt, wenn das Betriebsvermögen zuvor per Erbfall oder Schenkung übertragen worden ist und die 5-Jahres-Frist nach § 13a ErbStG noch nicht vergangen ist. (Aktenzeichen: II R 71/04) BFH 10.05.2006, II R 71/04 § 2 UmwG § 11 UmwStG …Ansehen
Steuerlexikon Berichtigung der Vorsteuer … Erbbaurechten) und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verlängert sich der Berichtigungszeitraum auf zehn Jahre. Eine Änderung der Verhältnisse liegt unter anderem vor, wenn das noch verwendungsfähige Wirtschaftsgut vor Ablauf des maßgeblichen Berichtigungszeitraums veräußert wird oder das Wirtschaftsgut einer anderen Verwendung zugeführt wird, z.B. für Zwecke außerhalb des Unternehmens entnommen wird. …Ansehen
Steuerlexikon Mittelbare Grundstücksschenkung … (Hierzu auch: Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.08.2006, Aktenzeichen: 10 K 4657/04) Von Vorteil ist die mittelbare Grundstückschenkung bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer (vorweggenommene Erbfolge). Wird ein Geldbetrag mit der Auflage zugewendet, hierfür eine Immobilie zu erwerben, unterliegt nicht der Geldbetrag der Schenkung- oder Erbschaftsteuer, sondern die hiermit erworbene Immobilie. Dies führt regelmäßig zu einer geringeren Steuerlast. …Ansehen
Steuerlexikon Gewerblicher Grundstückshandel … Wird Grundbesitz durch vorweggenommene Erbfolge übertragen, kommt jedoch die Drei-Objekt-Grenze zur Anwendung. Werden weniger als drei Objekte angeschafft, modernisiert, veräußert, erzielt der Steuerpflichtige Einnahmen aus privater Vermögensverwaltung. Diese Einnahmen sind steuerfrei, wenn die sogenannte Spekulationsfrist überschritten wird. Für Grundstücke gilt eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. …Ansehen
Steuerlexikon Bankgeheimnis … Kreditinstitute müssen in folgenden Fällen eine Auskunft erteilen: im Rahmen eines Besteuerungsverfahrens, bei Einzelauskünften in einem konkreten Fall; im Erbfall sind Kreditinstitute verpflichtet, das Vermögen anzuzeigen, das der Erblasser bei ihnen in Verwahrung hatte. Gleiches gilt für Konten, über die der Erblasser die Verfügungsberechtigung hatte, die aber auf den Namen eines Familienangehörigen lauten. …Ansehen