Produkt Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug … Weiterbildung; Umschulungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses oder für eine Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Erstellung von Bewerbungsschreiben für eine Arbeitsstelle; berufliche Internetnutzung, zum Beispiel wegen eines Telearbeitsplatzes zu Hause oder zur Recherche. Darüber hinaus nutzen Sie Ihren Computer beruflich, wenn Sie ihn für andere Einkunftsarten verwenden. Hierbei ist der jeweilige Nutzungsanteil entscheidend. …Ansehen
Produkt Firmenwagen: Steuerliche Vorteile ausschöpfen … Für Außendienstmitarbeiter gang und gäbe, für qualifizierte Fachleute ein interessantes Extra zum Gehalt und für immer mehr besser verdienende Angestellte eine Alternative zur Gehaltserhöhung: der Dienst- oder Firmenwagen. Nutzen Sie das Firmenauto kostenlos für berufliche Fahrten bei Auswärtstätigkeit, spielt das steuerlich für Sie keine Rolle: Sie brauchen nichts zu versteuern und können hierfür auch keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen. Meist aber wird der Firmenwagen nicht nur …Ansehen
Produkt Volljährige Kinder: Alles zu Freibeträgen, Kindergeld und Erwerbstätigkeit … Als Übergangszeiten gelten nur Zeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, zum Beispiel zwischen Schulausbildung und Studium oder einer berufsbezogenen Ausbildung, Erstausbildung und Zweitausbildung, Verlust einer Ausbildungsstelle und Beginn eines neuen Ausbildungsverhältnisses, Abbruch einer Ausbildung und Beginn einer anderen Ausbildung. zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, einem Freiwilligendienst im Rahmen des EU-Programms »Erasmus+«, dem …Ansehen
Produkt Wenn Schüler und Studenten jobben … Denn es muss kein Mindestlohn gezahlt werden an Praktikanten, wenn sie ein Praktikum leisten, das aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie verpflichtend ist; ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten; ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder …Ansehen
Produkt Unterhalt an bedürftige Personen: als außergewöhnliche Belastungen absetzen … Hat ein erwachsenes Kind eine angemessene Ausbildung erhalten, schulden die Groß-(Eltern) grundsätzlich keine zweite. Damit hat ein volljähriges Kind nach abgeschlossener Erstausbildung keinen Unterhaltsanspruch mehr. Unterhaltsleistungen an ein volljähriges, im Ausland lebendes Kind mit abgeschlossener Ausbildung können daher nicht berücksichtigt werden. Zudem ist ein volljähriges Kind nur dann unterhaltsberechtigt, wenn es außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). …Ansehen
Produkt Behinderung: Abziehbare Kosten in der Steuererklärung … Die Abgeltung dürfte auch Kosten für Fahrten für eine berufsqualifizierende Ausbildung, die nach der Art und Schwere der Behinderung nur durch den Einsatz eines Pkw durchgeführt werden kann, umfassen. Solche Fahrten sind durch die Behinderung veranlasst. …Ansehen
Produkt Elterngeld: Vor der Geburt planen, mehr bekommen … Kein Elterngeld gibt es selbst bei einer Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten, wenn der Aufenthalt Ausbildungszwecken dient oder zum Zwecke der Saisonbeschäftigung oder als Au-pair erfolgt. …Ansehen
Produkt Trennung und Scheidung: Stolperfallen vermeiden, Steuervorteile nutzen … Auch getrennt lebende oder geschiedene Eltern sollen in den Genuss der Steuervorteile für Eltern kommen: Kindergeld, Freibeträge für Kinder, Ausbildungsfreibetrag, Schulgeld, Kinderbetreuungskosten sowie der auf die Eltern übertragene Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag des Kindes usw. Gefördert werden sollen beide Elternteile, deshalb sind Besonderheiten zu beachten: So wird zum Beispiel das Kindergeld auf den zu leistenden Barunterhalt angerechnet (§ 1612b Abs. 1 BGB). …Ansehen
Produkt Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt … Ist Ihr volljähriges Kind krankheitsbedingt auswärtig untergebracht, bekommen Sie den Ausbildungsfreibetrag nicht zusätzlich , weil Sie für die auswärtige Unterbringung schon außergewöhnliche Belastungen geltend machen (BFH-Urteil vom 26.6.1992, III R 8/91, BStBl. 1993 II S. 278; § 33a Abs. 4 EStG). …Ansehen
Produkt Freiberuflich oder gewerblich: Wissen, worauf es ankommt … Eine selbstständige erzieherische Tätigkeit setzt keine bestimmte Vor- oder Ausbildung voraus. Eine solche Tätigkeit liegt vor, wenn Kinder in geistiger und körperlicher Hinsicht dazu erzogen werden, die Aufgaben des Lebens selbstständig und verantwortlich bewältigen zu können. Die Leiterin einer privaten Kindertagesstätte erzielt daher freiberufliche Einkünfte (FG Hamburg vom 20.1.2015, 3 K 157/14). …Ansehen