Wann und wie bekommt man eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?

Haben Sie nur geringe Einkünfte aus Renten und anderen Einkommensquellen? Dann lesen Sie hier nach, ob Sie vielleicht gar keine Steuererklärung abgeben müssen!

Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie sich durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung von der Abgabepflicht einer Steuererklärung befreien lassen. Außerdem können Sie damit auch Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer freistellen lassen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.

  • Voraussetzungen und Berechnung
    Einkommensgrenzen, Grundfreibetrag, Pauschbeträge, Werte für Singles und Verheiratete

  • So kommen Sie zu Ihrer Nichtveranlagungs-Bescheinigung
    Software, Formulare auf Papier ausfüllen

  • Auswirkung auf die Auszahlung von Kapitalerträgen
    Abgeltungsteuer, Ausnahmen, Banken und das Bundeszentralamt für Steuern

Die Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt.

1. Voraussetzungen und Berechnung

Einkommensgrenzen, Grundfreibetrag, Pauschbeträge, Werte für Singles und Verheiratete

Besonders häufig liegen bei Kindern, Studenten und Rentnern die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag.

  • Kinder und Studenten haben neben den Kapitaleinkünften oft kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen.

  • Rentner profitieren von der Besteuerung der Renten mit dem Besteuerungsanteil, sodass nur ein Teil der Rente zur Einkommensteuer herangezogen wird. Erst für Renten, die im Jahr 2040 beginnen, liegt der Besteuerungsanteil bei 100%.

Die Grenze errechnet sich wie folgt: Grundfreibetrag + Sonderausgaben-Pauschbetrag + Sparer-Pauschbetrag.

Das sind die Werte für 2020 bis 2017:

2020

Alleinstehende

Verheiratete

Grundfreibetrag

9.408,00 €

18.816,00 €

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36,00 €

72,00 €

Sparer-Pauschbetrag

801,00 €

1.602,00 €

Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung

10.245,00 €

20.490,00 €

2019

Grundfreibetrag

9.168,00 €

18.336,00 €

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36,00 €

72,00 €

Sparer-Pauschbetrag

801,00 €

1.602,00 €

Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung

10.005,00 €

20.010,00 €

2018

Grundfreibetrag

9.000,00 €

18.000,00 €

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36,00 €

72,00 €

Sparer-Pauschbetrag

801,00 €

1.602,00 €

Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung

9.837,00 €

19.647,00 €

2017

Grundfreibetrag

8.820,00 €

17.640,00 €

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36,00 €

72,00 €

Sparer-Pauschbetrag

801,00 €

1.602,00 €

Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung

9.657,00 €

19.314,00 €