2. So funktioniert die Amtsveranlagung

Festsetzung der Steuer, Steuerbescheid, Antrag

Nachdem das Finanzamt über die Höhe der Rente informiert worden ist, setzt es die fällige Einkommensteuer fest und schickt dem Rentner nur noch den Steuerbescheid.

Das Finanzamt führt die Amtsveranlagung natürlich nicht einfach so auf Verdacht aus – wenn Sie sie in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie z.B. in Mecklenburg-Vorpommern diesen Vordruck ausfüllen. Damit bestätigen Sie, dass die Festsetzung Ihrer Einkommensteuer anhand der elektronisch übermittelten Daten erfolgen soll.

Hinweis: Die Teilnahme am Amtsveranlagungsverfahren ist freiwillig! Niemand kann Sie dazu zwingen.