3. Warum wir von der Amtsveranlagung abraten

Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Kosten, die das Finanzamt nicht kennt

Das Problem bei der Amtsveranlagung: Das Finanzamt kennt nur die Höhe Ihrer Rente. Ihre Ausgaben kann es nicht kennen – und genau die sorgen dafür, dass Ihre Steuerlast sinkt!

Mit anderen Worten: Werbungskosten, Sonderausgaben, Krankheitskosten, Pflegekosten, Kosten für die Putzfrau, Handwerkerleistungen usw. werden nicht berücksichtigt. Diese Kosten sparen aber Steuern und sorgen bestenfalls dafür, dass Sie überhaupt keine Steuern zahlen müssen.

Sie geben dem Staat mit der Amtsveranlagung also mehr, als ihm zusteht – und das muss nicht sein.

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