Amtsveranlagung: Was ist das und warum raten wir davon ab?

In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, sich vom Finanzamt ohne eigenes Zutun steuerlich veranlagen zu lassen. Amtsveranlagung nennt sich das – und ist unseres Erachtens eher nicht zu empfehlen!

  • Wer kann die Amtsveranlagung in Anspruch nehmen?
    Renten aus unterschiedlichen Quellen

  • So funktioniert die Amtsveranlagung
    Festsetzung der Steuer, Steuerbescheid, Antrag

  • Warum wir von der Amtsveranlagung abraten
    Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Kosten, die das Finanzamt nicht kennt

1. Wer kann die Amtsveranlagung in Anspruch nehmen?

Renten aus unterschiedlichen Quellen

Das Finanzamt wird vom Rententräger automatisch über die Höhe der Rente informiert. Das betrifft Renten aus folgenden Quellen:

  • gesetzliche Rentenversicherung,

  • landwirtschaftliche Alterskasse,

  • berufsständische Versorgungseinrichtungen,

  • Pensionskassen,

  • Pensionsfonds,

  • Versicherungsunternehmen.

Nur wer außer einer solchen Rente keine weiteren Einkünfte hat, kann die Amtsveranlagung in Anspruch nehmen. Wenn Sie also zusätzlich zur Rente zum Beispiel noch Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung haben, scheidet die Amtsveranlagung für Sie aus.

Hinweis: Die Amtsveranlagung gibt es bisher nur in wenigen Bundesländern, beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen!