Steuerbescheid, Einspruch und Klage

Wenn du deine Einkommen­steuererklärung eingereicht hast, wird diese vom Finanzamt geprüft. Im Anschluss daran erhältst du den Steuerbescheid. Im Steuerbescheid ist unter anderem vermerkt, ob (und wenn ja, wie viele) Steuern du nachzahlen musst oder erstattet bekommst.


Tipp Den jährlichen Steuerbescheid bekommst du in der Regel per Post vom Finanzamt zugeschickt. Es sei denn, du hast in deiner Steuererklärung in eine elektronische Bekanntgabe eingewilligt. Dann informiert dich das Finanzamt per E-Mail, sobald dein Steuerbescheid in elektronischer Form über das ELSTER-Online-Portal oder die für die Steuererklärung genutzte Software zur Verfügung steht.


 

Aber musst du mit dem Steuerbescheid noch irgendetwas machen? Wie kannst du prüfen, ob der Steuerbescheid korrekt ist und was passiert, wenn dem Finanzamt Fehler unterlaufen sind oder du das Ergebnis des Bescheids anzweifelst?

 

Es gibt spannendere Lektüre als den Steuerbescheid, so viel ist sicher. Trotzdem solltest du ihn ganz genau lesen und prüfen – auch wenn es schwerfällt und nach viel Arbeit aussieht.

 

Da die Sachbearbeiter beim Finanzamt auch nur Menschen und keine Roboter sind, können auch ihnen Fehler unterlaufen. Schätzungen zufolge sind ca. 30 % aller Steuerbescheide in Deutschland fehlerhaft. Etwa zwei Drittel aller Einsprüche gegen Steuerbescheide verlaufen erfolgreich und werden zugunsten des Steuerzahlers entschieden. Daher solltest du den Bescheid genauestens auf formelle und inhaltliche Fehler prüfen und schauen, ob alles korrekt ist. Schließlich bleiben insbesondere beim Thema Steuern Zahlendreher, Rechenfehler oder auch falsche Angaben zu deiner Person meist nicht ohne finanzielle Folgen.

Checkliste: Steuerbescheid prüfen

Mithilfe dieser Punkte kannst du deinen Steuerbescheid selbst auf Abweichungen und Fehler überprüfen:

 
  • Stimmen deine persönlichen Daten? (z.B. Name, Adresse, Steuer-ID)
  • Stimmen die Daten deines Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners?
  • Ist deine Bankverbindung korrekt vermerkt?
  • Ist die Konfession korrekt?
  • Wurden deine Einkünfte korrekt berechnet? (z.B. Bruttolohn, weitere Einnahmen)
  • Wurden steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kindergeld berücksichtigt und ist die Höhe korrekt?
  • Wurden alle angegebenen Werbungskosten berücksichtigt und ist die Höhe korrekt?
  • Wurden Sonderausgaben anerkannt? (z.B. Spenden, Kinderbetreuungskosten)
  • Wurden Kosten in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen korrekt berechnet?
  • Wurde die Arbeitnehmer-Sparzulage berücksichtigt?

Tipp Um sicherzugehen, dass alles korrekt ist, solltest du noch ein paar Dinge kontrollieren. Lade dir unsere kostenlose Checkliste zur Überprüfung des Steuerbescheids herunter, die dir zeigt, wie du deinen Steuerbescheid überprüfen kannst

Einspruchsverfahren: Wie legt man Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?

Fehler im Steuerbescheid? Dann kannst du Einspruch gegen die Berechnung der Steuer erheben. Hierfür hast du allerdings nur einen Monat Zeit. Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, wird der Steuerbescheid bestandskräftig und kann nur in Ausnahmefällen noch geändert werden.

 

Wann die Einspruchsfrist beginnt, hängt davon ab, wann dir der Steuerbescheid bekannt gegeben wurde.

 
  • Steuerbescheid per Post: Dreitagesfrist und Zugangsvermutung
    Bekommst du den Steuerbescheid mit einfachem Brief per Post, gilt er am dritten Tag, nachdem das Finanzamt den Brief zur Post gegeben hat, als bekannt gegeben (Dreitagesfrist, Zugangsvermutung). Die Einspruchsfrist beginnt am darauffolgenden Tag. Als Postaufgabedatum gilt das Datum des Steuerbescheids. Denn am Tag, an dem der Steuerbescheid erstellt wird, wird er normalerweise auch verschickt. Es spielt keine Rolle, wenn du ihn schon vor Ablauf der Dreitagesfrist erhalten hast. Er gilt trotzdem erst am dritten Tag als bekannt gegeben.
  • Zustellung durch einem regionalen Zustelldienst
    Grundsätzlich gelten die Zugangsvermutung und die Dreitagesfrist auch dann, wenn private Postdienstleister oder ein regionaler Zustelldienst beauftragt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen regelmäßig von einem Zugang der zu befördernden Schriftstücke innerhalb von drei Tagen ausgegangen werden kann. Ist das nicht der Fall, greift die Zugangsvermutung nicht. Das gilt zum Beispiel, wenn die Sendung nicht am Tag des Ausgangsvermerks des Finanzamts, sondern erst am Folgetag durch einen privaten Postdienstleister an die Deutsche Post AG zur Weiterbeförderung übergeben wird. Als Tag der Bekanntgabe zählt hier der Tag, an dem Sie den Bescheid tatsächlich erhalten haben.
  • Elektronische Zustellung des Steuerbescheids per E-Mail
    Ein elektronisch übermittelter Steuerbescheid gilt am dritten Tag nach Absendung als bekannt gegeben. Du musst jedoch nicht damit rechnen, dass du deinen Steuerbescheid unverhofft per E-Mail bekommst. Denn das darf das Finanzamt nur bei Vorliegen deiner ausdrücklichen Einverständniserklärung.

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Tipp Scheue dich nicht, von der Möglichkeit des Einspruchs Gebrauch zu machen. Denn es ist dein gutes Recht, steuerlich 100-prozentig richtig behandelt zu werden!

 

 

Der Einspruch ist ganz einfach einzulegen. Einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt brauchst du dafür nicht, das kannst du selbst erledigen. Gebühren und Kosten fallen – anders als bei der Klage vor dem Finanzgericht – nicht an. Das gilt zumindest, wenn du selbst in Eigenregie Einspruch einlegst. Beauftragst du einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, musst du diesen natürlich bezahlen und das unabhängig davon, wie die Sache ausgeht.

 

Das Einspruchsschreiben besteht aus bestimmten Formalien und einer Einspruchsbegründung.

 
  • Du musst angeben, wer Einspruch einlegt.
  • Du musst angeben, gegen welchen Bescheid du Einspruch einlegst.
  • Du musst deinen Einspruch an das richtige Finanzamt schicken.
  • Aus deinem Schreiben muss hervorgehen, dass du Einspruch einlegst.
 

Die Formalien sind ein Muss: Fehlen die Formalien, ist dein Einspruch unzulässig.

Die Einspruchsbegründung ist zwar kein Muss. Doch ohne Begründung, warum du Einspruch einlegst, wird dein Einspruch über kurz oder lang keinen Erfolg haben.


Software & Ratgeber zum Thema

Die Steuersoftware SteuerSparErklärung hat einen Einspruchs-Generator an Bord, der passende Musterformulierungen vorschlägt. So stellst du dir ganz einfach dein individuelles Einspruchsschreiben zusammen und kannst es
direkt aus der Software via ELSTER an das Finanzamt schicken.

 
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Einspruchsfrist abgelaufen: Diese Möglichkeiten bleiben jetzt noch

Antrag auf Wiedereinsetzung: Wenn die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist, kannst du einen »Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand« stellen. Dieser kann aber nur dann Erfolg haben, wenn du die Einspruchsfrist ohne Verschulden versäumt haben. Geht dein Einspruchsschreiben auf dem Postweg verloren, bist du längere Zeit wegen Urlaub oder Dienstreise abwesend oder erkrankst du plötzlich schwer, kann dies eine Wiedereinsetzung rechtfertigen und du kannst trotz Fristversäumung doch noch Einspruch einlegen.

 

Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids: Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Dann ist es eine große Herausforderung, ihn noch zu deinen Gunsten ändern zu lassen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die eine Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids möglich machen. Das geht zum Beispiel bei Schreibfehlern und anderen offensichtlichen Unrichtigkeiten, wenn ein Feststellungsbescheid oder ein anderer Grundlagenbescheid geändert wird und sich das auf Ihren Steuerbescheid auswirkt oder bei einer »neuen Tatsache« (z.B. nachträglich festgestellte Einnahmen, vergessene Werbungskosten).

 

Wenn das Finanzamt den Steuerbescheid zu deinem Nachteil ändert

Für eine Änderung zu deinen Gunsten hat der Gesetzgeber die Hürden sehr hoch gelegt. Aber auch das Finanzamt kann einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht so einfach ändern. Und das ist gut so, denn das ist natürlich immer eine Änderung zu deinem Nachteil.

 

Und wenn doch mal ein geänderter Steuerbescheid vom Fiskus ins Haus flattert? Gegen die Änderung deines Steuerbescheids solltest du zum einen Einspruch einlegen, wenn du damit nicht einverstanden bist. Zum anderen solltest du aber gleichzeitig überprüfen, ob nicht auch eine Änderung zu deinen Gunsten möglich ist! Ändert das Finanzamt zum Beispiel einen Steuerbescheid wegen nachträglich festgestellter Einnahmen, können mit einem Einspruch gegen die Änderung alle im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehenden Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden.

Einspruch abgelehnt: So klagt man gegen das Finanzamt

Wenn das Finanzamt deinen Einspruch ganz oder teilweise mit einer Einspruchsentscheidung (oder Teil-Einspruchsentscheidung) abgelehnt hat, kannst du den nächsten Schritt gehen. Das ist die Klage vor dem Finanzgericht. Aber: Dieser Schritt will gut überlegt sein!

 

Vor einem Finanzgericht musst du sich nicht zwangsläufig von einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen – du darfst die Sache auch allein in Angriff nehmen. Allerdings gibt es viele Stolperfallen und Risiken, die man als Laie kaum überschauen kann.


Tipp Wir empfehlen dir daher, vor einer Klage auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts einzuholen. Die Kosten für eine solche Erstberatung sind überschaubar und du kannst dann die Erfolgschancen deiner Klage besser einschätzen.


Wie lange dauert ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht?

Als Kläger brauchst du einen langen Atem. Von der erhobenen Klage bis zur Entscheidung dauert es durchschnittlich 18 Monate, manchmal auch deutlich länger.

 

Was kostet die Klage vor dem Finanzgericht?

Wer vor Gericht verliert, muss die Kosten des Verfahrens tragen. Um die Kosten zu ermitteln, musst du drei Werte kennen:

 
  • den Streitwert,
  • die Gebühr abhängig vom Streitwert,
  • den Gebührensatz.
 

Es gibt einen Mindeststreitwert von 1.500 Euro (geregelt in § 52 Gerichtskostengesetz, GKG). Das bedeutet: Auch wenn du zum Beispiel nur um 300 Euro streitest, werden die Gerichtsgebühren auf der Basis des Mindeststreitwerts berechnet

 

Wie hoch die zu zahlende Gebühr letztendlich ist, hängt davon ab, was das Gericht für dich getan hat: für verschiedenen Tätigkeiten gibt es unterschiedliche Gebührensätze. Diese ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis, das ist eine Anlage zum Gerichtskostengesetz. Die Werte für Finanzgerichtsprozesse stehen in Teil 6 des Kostenverzeichnisses.

 

Beispiel: Du streitest mit dem Finanzamt um 5.000 Euro (= Streitwert). Die Gebühr bei diesem Streitwert beträgt 146 Euro. Wenn das Finanzgericht durch Urteil entscheidet, betragen die Gerichtsgebühren 584 Euro (= 146 Euro × 4,0). Wenn du die Klage zurücknimmst, betragen die Gebühren 292 Euro (=146 Euro × 2,0).

 

Dazu kommen jeweils noch die Auslagen. Das sind vor allem Schreib-, Fax-, Postgebühren, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Vergütung der Reisekosten und Auslagenersatz für Gerichtspersonen. Hier stellt das Finanzgericht meistens die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung.


Tipp Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann prüfe zunächst, ob diese auch die Kosten eines Finanzgerichtsprozesses abdeckt. Wenn ja, kannst du zu einem Steuerberater oder Rechtsanwalt deines Vertrauens gehen, der dann für dich weiterkämpft. Egal, wie die Sache ausgeht, die Rechtsschutzversicherung zahlt – bis auf eine eventuelle Selbstbeteiligung, die du selbst tragen musst.


Klageverfahren: Das musst du schreiben

Der Kläger – das bist du: Nur der, der Einspruch eingelegt hat, kann auch klagen. Gib in deiner Klageschrift also deinen Namen und die Anschrift an. Zusammen veranlagte Ehegatten haben in der Regel gemeinsam Einspruch eingelegt und werden jetzt auch gemeinsam klagen.

 

Beklagter ist die Behörde, die die Einspruchsentscheidung oder den ablehnenden Bescheid erlassen hat. Das ist in den meisten Fällen dein zuständiges Finanzamt. Schau dir einfach den Absender auf der Entscheidung oder dem Bescheid an, dort findest du den richtigen Beklagten. Auf den Umschlag deiner Klageschrift musst du immer die Adresse des zuständigen Finanzgerichts schreiben – auch wenn du den Brief direkt in den Briefkasten wirfst und nicht per Post schickst.

 

In der Klageschrift muss außerdem stehen, um welche Steuerart welchen Jahres es geht, wann der Bescheid ergangen ist und wann die Einspruchsentscheidung gefällt wurde. Gib also zum Beispiel an: »Einkommensteuerbescheid 2021 vom 9.6.2021 und Einspruchsentscheidung vom 27.8.2021«.

 

Das Finanzgericht muss von Anfang an wissen, was du willst. Du willst zum Beispiel, dass die Werbungskosten, die Sonderausgaben oder die außergewöhnlichen Belastungen höher angesetzt werden, der Freibetrag für ... berücksichtigt wird, die Einnahmen niedriger angesetzt oder das Kindergeld für ... ausgezahlt werden. Das ist das Klagebegehren. Hier sagst du deutlich, was du möchtest.

 

Diese Punkte muss deine Klageschrift beinhalten. Später reichst du dann noch den ausformulierten Klageantrag und die Klagebegründung nach.

 
  • Den Klageantrag solltest du so klar wie möglich formulieren. Denn: Was du nicht beantragst, darüber kann das Gericht nicht entscheiden.
  • In der Klagebegründung sagst du dem Finanzgericht, was an der Einspruchsentscheidung des Finanzamts deiner Meinung nach nicht stimmt.
 

Ganz wichtig: Unterschrift nicht vergessen!

Mit der Unterschrift erklärst du dich verantwortlich für die Klageschrift und dass du es bist, der tatsächlich Klage erheben will und es kein Versehen ist, dass die Klage beim Finanzgericht landet. Ohne Unterschrift ist deine Klage unzulässig. Die Klage von zusammen veranlagten Ehegatten muss von beiden unterschrieben werden. Achte darauf, dass die Unterschrift möglichst lesbar ist oder zumindest einzelne Buchstaben erkennbar sind.

 

Die Klageschrift druckst du zweimal aus oder machst eine Kopie und schickst beide Exemplare an das Finanzgericht. Außerdem solltest du dem Gericht eine Kopie deines Steuerbescheids und der Einspruchsentscheidung, gegen die du klagst, zukommen lassen.

 

Wie lang ist die Klagefrist beim Finanzgericht?

In den meisten Fällen wirst du die Einspruchsentscheidung, gegen die du dich mit deiner Klage wendest, mit einem einfachen Brief per Post erhalten haben. Für die Berechnung der Klagefrist musst du dann wissen: Die Einspruchsentscheidung gilt am dritten Tag, nachdem das Finanzamt den Brief zur Post gegeben hat, als bekannt gegeben (Dreitagesfrist) – auch dann, wenn der Brief schon früher bei dir eintrifft. Hast du die Einspruchsentscheidung nicht innerhalb der Dreitagesfrist, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten, ist der Tag der Bekanntgabe der Tag, an dem dir die Einspruchsentscheidung zugestellt wird. Fällt der letzte Tag der Dreitagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt die Einspruchsentscheidung erst am darauffolgenden Werktag als bekannt gegeben.

 

Die Klagefrist selbst beginnt dann am darauffolgenden Tag.


Tipp Als Postaufgabedatum gilt eigentlich das Datum des Poststempels. Das sucht man auf den amtlichen Briefen aber mittlerweile vergeblich. Orientiere dich deshalb am Datum der Einspruchsentscheidung.


Wird die Einspruchsentscheidung ausnahmsweise förmlich (z.B. mit Postzustellungsurkunde) zugestellt, ist der Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung. Die Klagefrist beginnt auch in diesem Fall am darauffolgenden Tag.

 

Du weißt jetzt, wann die Frist beginnt – aber wie lange hast du ab Fristbeginn Zeit, um deine Klage einzureichen? Die Antwort lautet: einen Monat (das ist übrigens nicht das gleiche wie »vier Wochen«!). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, läuft die Frist erst mit Ende des darauffolgenden Werktags ab.

 

Deine Klage muss am letzten Tag der Frist – spätestens bis 24:00 Uhr – eingegangen sein. Es reicht also nicht, wenn du die Klage nur innerhalb der Klagefrist abschickst.

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