Steuerbescheid verstehen, prüfen & Einspruch einlegen
Als Ergebnis einer eingereichten Steuererklärung erhalten Sie vom Finanzamt einen sog. Steuerbescheid. Was darin steht, wie Sie ihn prüfen und im Zweifel Einspruch gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid einlegen, erfahren Sie hier.
Was bedeutet der Steuerbescheid und was macht man damit?
Stand: - Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung eingereicht haben, erhalten Sie nach abgeschlossener Prüfung Ihrer Unterlagen durch einen Finanzbeamten einen entsprechenden Steuerbescheid vom Finanzamt zurück.
Im Steuerbescheid ist dann unter anderem vermerkt, ob und wenn ja wie viel Steuern Sie nachzahlen müssen oder erstattet bekommen. Aber müssen Sie mit dem Steuerbescheid noch irgendetwas machen? Wie können Sie den Steuerbescheid auf Korrektheit überprüfen und was passiert, wenn dem Finanzamt eventuell Fehler unterlaufen sind oder Sie das Ergebnis des Bescheids anzweifeln? Das klären wir in diesem Ratgeber.
Unsere Einstiegshilfen zum Steuerbescheid
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Wie und woher bekommt man einen Steuerbescheid?
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Wie lange dauert es, bis man seinen Steuerbescheid erhält?
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Was ist ein vorläufiger Steuerbescheid?
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ELSTER Bescheiddaten verstehen - Steuerbescheid in elektronischer Form
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Was steht alles auf dem Steuerbescheid?
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Steuerbescheid prüfen – So kontrollieren Sie Ihren Steuerbescheid
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Wie kann man den Steuerbescheid prüfen lassen?
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Fristgerecht Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
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FAQ - Fragen und Antworten zum Steuerbescheid
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Weiterführende Links und News zum Steuerbescheid
Wie und woher bekommt man einen Steuerbescheid?
Den jährlichen Steuerbescheid bekommen Steuererklärungspflichtige und alle die eine freiwillige Steuererklärung abgegeben haben, in der Regel per Post vom Finanzamt zugeschickt. Es sei denn, Sie haben in Ihrer Steuererklärung in eine elektronische Bekanntgabe eingewilligt. Dann informiert Sie das Finanzamt per E-Mail, sobald Ihr Steuerbescheid in elektronischer Form über die Plattform ELSTER oder die für die Steuererklärung genutzte Software zur Verfügung steht.
Wie lange dauert es, bis man seinen Steuerbescheid erhält?
Zwischen der Abgabe der Steuererklärung und dem Erhalt des Steuerbescheids liegen im Durchschnitt zwischen vier und acht Wochen. Da die Finanzämter kein festgesetztes Zeitfenster haben, in der eine Steuererklärung bearbeitet und der Steuerbescheid ausgestellt sein muss, gibt es auch keine pauschale Antwort darauf, wie lange es dauert, bis man seinen Steuerbescheid erhält.
Was ist ein vorläufiger Steuerbescheid?
In Ihrem Steuerbescheid wurden ein oder mehrere Punkte mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen? Dann handelt es sich vonseiten des Finanzamtes um eine vorläufige Steuerfestsetzung. Die als „vorläufig“ vermerkten und mit einer entsprechenden Begründung aufgelisteten Punkte sind somit aus Sicht des Finanzamtes noch nicht endgültig und können von der Behörde rückwirkend geändert werden.
Ein vorläufiger Steuerbescheid betrifft also in der Regel nicht Ihre gesamte Steuererklärung, sondern nur die jeweils markierten Punkte.
Die Vorläufigkeitsvermerke sollten Sie umgehend und sorgfältig überprüfen. Sind zum Beispiel die aufgelisteten Punkte nicht vollständig oder die Einordnung als vorläufiger Steuerbescheid nicht korrekt, können Sie binnen von vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids bei dem für Sie zuständigen Finanzamt Einspruch einlegen.
Grund für einen Vorläufigkeitsvermerk ist meist, dass die Voraussetzung zur Berechnung der Steuer noch nicht endgültig beschlossen wurden. Das Finanzamt wartet dann beispielsweise noch auf ein entsprechendes Urteil, bevor die vorläufigen Punkte endgültig steuerlich festgesetzt werden. Urteile mit Auswirkungen auf die Steuererklärung können das Bundesverfassungsgericht, das oberste Bundesgericht oder der Europäische Gerichtshof fällen. Entscheidet das jeweilige Gericht beispielsweise, dass bestimmte Kosten anerkannt werden müssen, wird Ihr Steuerbescheid für diesen Punkt automatisch zu Ihren Gunsten geändert. Bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt, können jedoch unter Umständen mehrere Jahre vergehen. Wenn Sie also einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten, müssen Sie damit rechnen, dass Rückzahlungen oder Nachzahlungen unter Umständen erst Jahre später erfolgen oder gefordert werden.
Für welche Punkte aktuell aufgrund fehlender Urteile oder noch zu beschließende Abkommen keine Festsetzung erfolgen kann, können Sie über das Dokument „Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren“ vom Bundesfinanzministerium prüfen.
ELSTER Bescheiddaten verstehen - Steuerbescheid in elektronischer Form
Seit dem Veranlagungszeitraum 2019 besteht die Möglichkeit, den sonst per Post zugeschickten Steuerbescheid auf Papier gegen einen digitalen Steuerbescheid (PDF-Datei) zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie für Ihre Steuererklärung eine Software genutzt haben, bei der in die elektronische Bescheidbekanntgabe sowie in den digitalen Erhalt des Steuerbescheids eingewilligt werden kann. Wurde die Einwilligung gemeinsam mit Ihrer Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt, verzichten Sie damit zeitgleich auf die Übersendung eines Bescheids in Papierform.
Der Steuerbescheid wird dann ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Die Zustimmung können Sie jederzeit und formlos bei dem für Sie zuständigen Finanzamt widerrufen.
Tipp : Mit unserer SteuerSparErklärung können Sie nicht nur Ihre Steuererklärung erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln, sondern auch Ihre Bescheiddaten elektronisch abholen und prüfen.
Was steht alles auf dem Steuerbescheid?
Jeder Steuerbescheid folgt einem immer gleichbleibenden Grundaufbau:
1. Stammdaten, Festsetzung und Vorläufigkeit
Im oberen Teil des Steuerbescheids stehen die grundlegenden Angaben zu dem für Sie zuständigen Finanzamt, welcher Sachbearbeiter Ihre Steuererklärung bearbeitet hat sowie Ihre persönlichen Daten und Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Zudem ist vermerkt, wann der Bescheid erstellt wurde, für welches Jahr und welche Steuerarten der Bescheid gilt, die Steuerberechnung (Festsetzung) sowie der Hinweis, ob es sich um einen vorläufigen oder endgültigen Steuerbescheid handelt.
2. Berechnung des zu versteuernden Einkommens und Steuerschuld
Hier listet das Finanzamt noch einmal die jeweiligen Summen Ihrer Einnahmen und Ausgaben, Werbungskosten, Versicherungsbeiträge und Freibeträge sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen etc. auf. Daraus ergibt sich dann die Höhe des von Ihnen zu versteuernden Einkommens.
Zudem steht in diesem Abschnitt Ihre Steuerschuld – also wie viel Einkommensteuer, ggf. Kirchensteuer und ggf. Solidaritätsbeitrag Sie erstattet bekommen oder nachzahlen müssen. Ihre Bankverbindung ist hier ebenfalls vermerkt.
3. Erläuterungen & Rechtsbehelfsbelehrung
Im letzten Teil eines Steuerbescheids stehen dann noch eine Rechtsbehelfsbelehrung und gegebenenfalls weitere Erläuterungen zu Ihrem Steuerbescheid. Mit der Rechtsbehelfsbelehrung weist Sie das Finanzamt darauf hin, dass Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen können. In den Erläuterungen wiederum stehen Begründungen, warum das Finanzamt Kosten gekürzt oder gestrichen hat. Außerdem ist hier vermerkt, warum Sie ggf. einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten haben.
Steuerbescheid prüfen – So kontrollieren Sie Ihren Steuerbescheid
Da die Sachbearbeiter beim Finanzamt auch nur Menschen und keine Roboter sind, können auch ihnen Fehler unterlaufen. Schätzungen zufolge sind ca. 30 % aller Steuerbescheide in Deutschland fehlerhaft. Etwa zwei Drittel aller Einsprüche gegen Steuerbescheide verlaufen erfolgreich und werden zugunsten des Steuerzahlers entschieden. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Steuerbescheid genauestens auf formelle und inhaltliche Fehler prüfen und schauen, ob alles korrekt ist. Schließlich bleiben insbesondere beim Thema Steuern Zahlendreher, Rechenfehler oder auch falsche Angaben zu Ihrer Person meist nicht ohne finanzielle Folgen. Zum Beispiel dann, wenn die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht berücksichtigt wurde oder sich ein kleiner Zahlendreher bei Ihrer Bankverbindung oder dem zu versteuernden Einkommen eingeschlichen hat.
Steuerbescheid selbst überprüfen
Sie können Ihren Steuerbescheid auch ohne steuerliches Fachwissen selbst auf mögliche Fehlerquellen, Zahlendreher etc. überprüfen. Je nachdem wie „schwerwiegend“ die von Ihnen entdeckten Fehler oder wie viele Fehler vorhanden sind, können Sie anschließend immer noch entscheiden, ob Sie für die Überprüfung fachliche Hilfe in Anspruch nehmen oder sich selbst an das Finanzamt wenden.
Checkliste Steuerbescheid selbst prüfen
Mithilfe dieser Punkte können Sie Ihren Steuerbescheid selbst auf Abweichungen und Fehler überprüfen:
- Stimmen Ihre persönlichen Daten? (z.B. Name, Adresse, Steuer-ID)
- Stimmen die Daten Ihres Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners?
- Ist Ihre Bankverbindung korrekt vermerkt?
- Ist die Konfession korrekt?
- Wurden Ihre Einkünfte korrekt berechnet? (z.B. Bruttolohn, weitere Einnahmen)
- Wurden steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kindergeld berücksichtigt und ist die Höhe korrekt?
- Wurden alle angegebenen Werbungskosten berücksichtigt und ist die Höhe korrekt?
- Wurden Sonderausgaben anerkannt? (z.B. Spenden, Kinderbetreuungskosten)
- Wurden Kosten in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen korrekt berechnet?
- Wurde die Arbeitnehmer-Sparzulage berücksichtigt?
- Stimmt die Anzahl der von Ihnen angegebenen Kinder, sind die Steuervorteile für Kinder korrekt weitergegeben worden und wurde eine Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag durchgeführt?
- Wurden alle für Sie zutreffenden Pausch- und Freibeträge angesetzt?
Tipp: Es gibt noch einige weitere Dinge, die überprüft werden sollten. Unsere vollständige Checkliste zur Überprüfung des Steuerbescheids können Sie kostenlos herunterladen.
Wie kann man den Steuerbescheid prüfen lassen?
Ihren Steuerbescheid müssen Sie nicht selbst überprüfen, sondern können sich auch fachmännische Hilfe holen. Diese Aufgabe kann durch einen Steuerberater, einen Fachanwalt für Steuerrecht, einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuersoftware mit der Funktion zur Überprüfung eines Steuerbescheids übernommen werden.
Einkommensteuerbescheid vom Steuerberater, Anwalt oder Lohnsteuerhilfeverein prüfen lassen
Steuerberater & Steuerberaterinnen, Anwälte und Lohnsteuerhilfevereine wissen ganz genau, worauf sie bei der Prüfung eines Einkommensteuerbescheides achten müssen. Schließlich sind sie vom Fach und haben eine solche Überprüfung schon oft durchgeführt. Allerdings kostet die Beauftragung Geld – unabhängig davon, ob anschließender Handlungsbedarf besteht oder nicht.
Steuerberater beispielsweise rechnen für die Prüfung eines Steuerbescheids nach der sogenannten Zeitgebühr gemäß § 13 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Laut dieser Gebührenverordnung sind das 30 € bis 70 € pro angefangene halbe Stunde. Im Schnitt benötigt ein Steuerbüro rund 2-3 Stunden für die Überprüfung eines einfachen Steuerbescheids. Je umfangreicher Ihr Bescheid, desto höher die Kosten.
Steuerbescheid mit der Steuersoftware „SteuerSparErklärung“ prüfen
Haben Sie Ihre Steuererklärung mithilfe unserer SteuerSparErklärung erstellt, können Sie, - sobald das Finanzamt Ihren Steuerbescheid ausgestellt hat - zusätzliche Bescheiddaten online abrufen. Unser automatischer Bescheid-Prüfer vergleicht dann Ihren Antrag sowie Ihren Steuerbescheid. Die Software zeigt Ihnen auf, was der Fiskus nicht anerkannt hat.
Möchten Sie anschließend Einspruch erheben, können Sie unseren Einspruch-Generator für das Erstellen eines rechtssicheren Einspruchs mithilfe von vorgeschlagenen Musterformulierungen nutzen und auf Wunsch direkt via ELSTER an Ihr Finanzamt senden. Das Abrufen zusätzlicher Bescheiddaten über unsere Steuersoftware, unser Bescheid-Prüfer und auch unser Einspruch-Generator kostet Sie kein zusätzliches Geld, sondern steht unseren Kunden kostenlos zur Verfügung.
Fristgerecht Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben, können Sie Einspruch gegen die Berechnung der Steuer erheben. Hierfür haben Sie allerdings nur 4 Wochen Zeit. Die Einspruchsfrist beginnt ab dem Tag der Zustellung des Bescheids.
Sie sollten jedoch gut abwägen, ob Sie wirklich Einspruch einlegen oder nicht, da der Aufwand hierfür nicht höher ausfallen sollte als das zu erwartende Ergebnis durch die Korrektur. Stellen Sie den gesamten Bescheid durch das Einlegen eines Einspruchs infrage, kann es zudem passieren, dass das Finanzamt Fehler findet, die nicht zu Ihren Gunsten ausfallen. Handelt es sich also nur um kleinere Fehler, genügt zur Aufklärung oftmals eine kurze Nachfrage per Mail oder ein Anruf beim zuständigen Finanzamt oder Sie stellen einen Berichtigungsantrag beim Finanzamt.
Konnten Ihre Nachfragen jedoch nicht zu einer Klärung führen, kann ein Einspruch berechtigt sein. Entscheiden Sie sich für einen Einspruch, muss dieser fristgerecht und schriftlich erfolgen. Zudem muss der Einspruch genau begründet werden. Um eine Korrektur zu unterstreichen und um Ihre Angaben zu belegen, sollten Sie alle hierfür notwendigen Unterlagen gemeinsam mit dem Einspruch beim Finanzamt einreichen.
Wichtig: Sollte Ihr Steuerbescheid eine Nachzahlung ergeben, führt ein eingelegter Einspruch nicht zu einer Aufschiebung der Nachzahlungsfrist. Sie können jedoch eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Fällige Nachzahlungen werden durch den Aufschub jedoch gegebenenfalls mit 6 % verzinst.
Fragen und Antworten zum Steuerbescheid
Was steht alles auf dem Steuerbescheid?
Jeder Steuerbescheid folgt einem immer gleichbleibenden Grundaufbau: 1.Teil Stammdaten, Festsetzung und Vorläufigkeit, 2. Teil Berechnung des zu versteuernden Einkommens und Steuerschuld, 3. Teil enthält Erläuterungen und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Wie kann man den Steuerbescheid prüfen lassen?
Ihren Steuerbescheid müssen Sie nicht selbst überprüfen, sondern können sich auch fachmännische Hilfe holen. Diese Aufgabe kann durch einen Steuerberater, einen Fachanwalt für Steuerrecht, einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuersoftware mit der Funktion zur Überprüfung eines Steuerbescheids übernommen werden. Unsere Checkliste zur Überprüfung des Steuerbescheids können Sie kostenlos herunterladen.
Wie legt man fristgerecht Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
Nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben, können Sie Einspruch gegen die Berechnung der Steuer erheben. Hierfür haben Sie allerdings nur 4 Wochen Zeit. Die Einspruchsfrist beginnt ab dem Tag der Zustellung des Bescheids.
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