Checkliste: Pflichtangaben bei Bewirtungsbelegen

Bei der Bewirtung von Geschäftspartnern sind die Kosten zu 70 % als Betriebsausgaben absetzbar. Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer kann zu 100 % abgesetzt werden.

Auch Nebenkosten wie Trinkgelder oder Garderobengebühren sind absetzbar. Weisen Sie die Kosten durch Ergänzungen des Personals auf der Rechnung oder einen Eigenbeleg nach, greift ebenfalls die 70 %-Regelung.

Bewirtungskosten selbst können nicht durch einen Eigenbeleg nachgewiesen werden – hier ist immer ein Bewirtungsbeleg des Restaurants erforderlich.

Hier können Sie die Checkliste kostenlos als PDF-Dokument herunterladen!