1%-Methode: Das Wichtigste in Kürze
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Die pauschale Ermittlung der privat veranlassten Kfz-Kosten eines betrieblichen Pkw: so funktioniert die 1%-Methode. Außerdem: Kurzinformationen zu Privatanteil, Kostendeckelung, Methodenwahl und Entfernungspauschale.
Was ist die 1%-Methode? Pauschale Ermittlung der privat veranlassten Kfz-Kosten eines betrieblichen Pkw.
Voraussetzung: Das Fahrzeug wird zu mehr als 50% betrieblich genutzt (gilt auch für Miet- und Leasingfahrzeuge).
Alternative: Steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch und Besteuerung der auf die private Nutzung entfallenden Kfz-Kosten.
Privatanteil: Als fiktive Betriebseinnahme ist monatlich 1% des Listenpreises (einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer) anzusetzen.
Vorteil: Die 1%-Methode erfordert keine Aufzeichnung der Fahrten und keine getrennte Aufzeichnung der Kosten.
Möglicher Nachteil: Der Privatanteil hängt nicht vom Umfang der privaten Nutzung und den tatsächlichen Kosten ab. Das Ergebnis kann sehr ungünstig sein.
Kostendeckelung: Liegt der pauschal berechnete Privatanteil über den tatsächlichen Kosten, darf der Unternehmer den Privatanteil auf die Gesamtkosten begrenzen.
Methodenwahl: Wechsel zum Fahrtenbuch ist zum Jahresbeginn möglich, ausnahmsweise auch während des Jahres bei Fahrzeugwechsel.
Umsatzsteuer: Der Privatanteil unterliegt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern auch noch der Umsatzsteuer von 19%. Für die Berechnung der Umsatzsteuer gibt es drei Möglichkeiten.
Fahrten Wohnung-Betrieb: Die darauf entfallenden Kosten werden ebenfalls pauschal ermittelt und als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt. Umsatzsteuer fällt dabei nicht an.
Entfernungspauschale: Im Endergebnis steht auch einem Unternehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nur ein Betriebsausgabenabzug in Höhe der Entfernungspauschale zu.