Selbstständige haben nur eine einzige Betriebsstätte - das spart Steuern!

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Selbstständige können pro Betrieb nur eine einzige erste Betriebsstätte haben. Die Fahrten dorthin sind nur mit der Entfernungspauschale absetzbar. Bei Fahrten zu weiteren Tätigkeitsstätten handelt es sich um Geschäftsreisen.

Das ist steuerlich von Vorteil, denn bei Geschäftsreisen ist gegenüber der Entfernungspauschale auch die Rückfahrt zur Wohnung absetzbar. Zudem können ggf. Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten geltend gemacht werden.

Hintergrund:

Für die Steuererklärung 2014 gilt erstmals das neue Reisekostenrecht. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Erlass geklärt, was das für Selbstständige bedeutet (BMF-Schreiben vom 23.12.2014, BStBl. 2015 I S. 26).

Eine Betriebsstätte ist nach Definition des BMF eine sich außerhalb der Wohnung befindende, ortsfeste betriebliche Einrichtung des Selbstständigen, seines Auftraggebers oder eines vom Auftraggeber bestimmten Dritten, an der oder von der aus die selbstständige Tätigkeit dauerhaft ausgeübt wird. Das häusliche Arbeitszimmer kann also keine Betriebsstätte sein.

Die erste Betriebsstätte bestimmt sich nach zeitlichen (quantitativen) Merkmalen. Demnach ist erste Betriebsstätte diejenige Einrichtung, an der der Selbstständige arbeitstäglich, je Woche an zwei vollen Arbeitstagen oder mindestens zu einem Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit dauerhaft tätig werden will.

Trifft eines der genannten zeitlichen Kriterien auf die Tätigkeit an mehreren Betriebsstätten zu, ist die der Wohnung des Selbstständigen nächstgelegene Betriebsstätte seine erste. Die Fahrten zu den weiter entfernten Betriebsstätten sind dann Geschäftsreisen.

Es kann auch keine erste Betriebsstätte geben!

Liegen zwar eine oder mehrere Betriebsstätten vor, erfüllt aber keine davon eines der drei zeitlichen Kriterien, liegt keine erste Betriebsstätte vor. Dann sind die Fahrten zwischen Wohnung und den Tätigkeitsstätten unbeschränkt als Geschäftsreisen abziehbar. Diese Regelung ist für viele Selbstständige vorteilhaft, die in der Regel nur einmal pro Woche an ihren verschiedenen Einsatzstellen tätig sind.

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