Landwirte in der Corona-Krise: Hilfe aus der EU

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Die Europäische Kommission unterstützt Landwirte und Lebensmittelunternehmen in der Corona-Krise. Neben bereits beschlossenen Maßnahmen wie einer Fristverlängerung für Zahlungsanträge im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, mehr Möglichkeiten für staatliche Beihilfen und dem Einsatz für den offenen Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt verfolge die Kommission die Entwicklungen an den Agrarmärkten genau, teilt sie in einer Pressemitteilung mit.

Seit Beginn der Krise hat die Kommission folgende Maßnahmen zur Unterstützung des Agrar- und Lebensmittelsektors angenommen:

  • Verlängerung der Frist für Zahlungsanträge im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft nun nicht mehr bis zum 15. Mai, sondern bis zum 15. Juni 2020, um Landwirten bei der Fertigstellung ihrer Anträge in diesen Zeiten noch nie da gewesener Schwierigkeiten mehr Flexibilität zu verschaffen. Diese Fristverlängerung wurde für Italien bereits bekannt gegeben, und die Kommission ergreift derzeit die rechtlichen Schritte, um sie auf alle Mitgliedstaaten anzuwenden.

  • Mehr staatliche Beihilfen: Gemäß dem kürzlich angenommenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen können landwirtschaftliche Betriebe nun Beihilfen in Höhe von bis zu 100.000 Euro und Lebensmittel verarbeitende oder vermarktende Unternehmen Beihilfen von bis zu 800.000 Euro erhalten. Diese Beträge können durch De-Minimis-Beihilfen ergänzt werden (Anm.: Das sind kleinere Beihilfen, von denen ein Unternehmer oder Existenzgründer mehrere nebeneinander erhalten kann), eine spezielle Form der Unterstützung für den Landwirtschaftssektor auf nationaler Ebene, die ohne vorherige Genehmigung der Kommission gewährt werden kann. Der Höchstbetrag für diese Beihilfen wurde vor Kurzem auf 20.000 Euro angehoben (bis zu 25.000 Euro in Sonderfällen). Demzufolge kann aufgrund des Befristeten Rahmens Unterstützung auf nationaler Ebene von bis zu 120.000 Euro (bzw. 125 000 Euro) pro landwirtschaftlichem Betrieb gewährt werden.

  • Fortlaufender Warenverkehr für Nahrungsmittel in der EU: Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um über die Schaffung von »Green Lanes« einen funktionierenden Binnenmarkt für Waren zu gewährleisten. Auf diesen »Green Lanes«, die an bestimmten wichtigen Grenzübergangsstellen eingerichtet werden, dauern die Kontrollen beim Grenzübergang nicht länger als 15 Minuten. Die Durchfahrt wird nun für den Transport sämtlicher Waren, auch von Nahrungsmitteln, gewährt.

(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission 26.3.2020; mehr Informationen dazu hier)

(MB)

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