§ 12 UhVorschG
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
Bundesrecht
§ 12 UhVorschG – Bericht
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2018 einen Bericht über die Wirkung der Reform, die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, vor. Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.
Zu § 12: Angefügt durch G vom 3. 5. 2013 (BGBl I S. 1108), geändert durch G vom 14. 8. 2017 (BGBl I S. 3122).